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Investitionen auf Rekordhoch und moderates Wachstum

Budget 2017 und Mehrjahresplanung 2017-2020

Das Budget 2017 geht von einem Ertrags-überschuss von 0,2 Millionen Franken bei Ausgaben von 3,4 Milliarden Franken aus. Die Investitionen belaufen sich auf 609 Millionen Franken, was ein neuer Rekord ist. Die ab 2017 umzusetzenden Massnahmen der zweiten Etappe des Programms «Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates» (PAS 2) haben massgeblich zu einem ausgeglichenen Budget beigetragen. Da die Fehlbeträge der Rechnungsjahre 2013 und 2014 mit der Rechnung 2016 voraus-sichtlich vollständig kompensiert werden, haben diese keinen Einfluss mehr auf das Budget 2017. Die Bestimmungen der Ausgabenbremse werden somit eingehalten. Die inte- grierte Mehrjahresplanung sieht eine Stabilisierung für 2018 und einen moderaten Wachstum in den Jahren 2019 und 2020 vor.

Regierungsprioritäten

Der Staatsrat hat im Rahmen der Erarbeitung des Budgets 2017 seine Prioritäten festgelegt und diesen gezielt die verfügbaren Ressourcen zugeteilt. Bei den Investitionen werden die Mittel besonders für Schulgebäude, Strassen, Korrektion der Wasserläufe und landwirtschaftliche Strukturverbesserungen eingesetzt. Mit den Mitteln der Laufenden Rechnung werden insbesondere das Gesundheitswesen, der Unterhalt der Strassen und Wasserläufe und die Gemeindefusionen unterstützt. Der gezielte Mitteleinsatz dient dem Aufholen von Rückständen, der Realisierung prioritärer Bedürfnisse und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Auf der Ertragsseite sind insbesondere der höhere Beitrag aus dem interkantonalen Finanzausgleich und der höhere Beteiligungsertrag aufgrund der Kapitalumstrukturierung bei der Walliser Kantonalbank als erfreulich hervorzuheben.

Sparmassnahmen

Die Sparmassnahmen, die im Dekret betreffend die Anwendung der Bestimmungen der Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015 vorgesehen sind, erstrecken sich bis ins Jahr 2017. Dabei geht es namentlich um den Aufschub der letzten Etappe der Erhöhung des Steuerabzuges für die Krankenkassenprämien sowie um die Finanzierung des Rettungswesens. Zudem können dank der im Kompetenzbereich des Staatsrates liegenden Massnahmen des Programms PAS im Budget 2017 insgesamt 32,5 Mio. Franken eingespart werden. Die PAS-Massnahmen, für welche der Grosse Rat zuständig ist, werden in der kommenden Novembersession behandelt und ab 2018 umgesetzt.

Investitionsniveau auf Rekordhoch

Die Brutto-Investitionen erreichen mit 609 Mio. Franken einen neuen Rekord. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 lagen diese bei 507 Mio. Franken, im Jahr 2014 bei 518 Mio. Franken und im Jahr 2013 bei 520 Mio. Franken. Der Rekord der letzten zehn Jahre stammt aus dem Jahr 2010 mit 552 Mio. Franken. Der im Budget 2017 vorgesehene Betrag ist somit über 50 Mio. Franken höher.

Darin enthalten sind die eigenen Investitionen, die Darlehen sowie die Beteiligungen an den Investitionen Dritter.

Die eigenen Investitionen betreffen vor allem den Strassenbereich. Hier liegt die Priorität im Jahr 2017 bei den Kantonsstrassen.

Bei den Beteiligungen an den Investitionen Dritter ist eine Erhöhung vorgesehen, besonders für die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen und die Projekte der Gemeinden (hauptsächlich die Schulhausbauten und die Korrektion der Wasserläufe). Die Beteiligungen an den Investitionen der Gemeinden wurden im Budget 2017 mit 82 Mio. Franken brutto veranschlagt. Berück-sichtigt man auch die Projekte der Burgerschaften (vor allem Waldwirtschaft), werden den Munizipal- und Burgergemeinden im Jahr 2017 voraus-sichtlich 98 Mio. Franken ausbezahlt.

Nach Abzug der Investitionseinnahmen bleiben 220 Mio. Franken zulasten des Kantons. Dieser Betrag muss gemäss den Bestimmungen der Schuldenbremse durch die Selbstfinanzierungsmarge abgedeckt sein. Angesichts der Selbstfinanzierungsmarge von 221 Mio. Franken erfüllt das Budget 2017 diese Vorgabe.

Integrierte Mehrjahresplanung

Auf Wunsch des Grossen Rates wird die integrierte Mehrjahresplanung (IMP) künftig wie das Budget in der Novembersession behandelt. Die IMP ist ein Regierungserlass, der dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme unterbreitet wird. Darin rechnet man für 2018 mit einer Konsolidierung und für 2019-2020 mit einem moderaten Wachstum. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Grosse Rat die vom Staatsrat vorgeschlagenen Massnahmen des Programms PAS annimmt. Diese Massnahmen sind nötig, um den Herausforderungen, wie unter anderem der Unternehmenssteuerreform (USR III) oder dem interkantonalen Finanzausgleich, besser gewachsen zu sein.