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Erinnerung – Vorgehen des Bulletins Valais Wallis


Das Bulletin Valais Wallis übernimmt jede Woche die Informationen, die auf der offiziellen Plattform des Kantons veröffentlicht werden, nach folgenden Grundsätzen:


  • Die in der Druckausgabe und e-paper am Freitag veröffentlichen Daten sind diejenigen, die von Donnerstag T-9 Tage vor der Ausgabe bis Mittwoch T-2 Tage vor der Ausgabe auf der offiziellen Plattform veröffentlicht wurden.
  • Bei der Vorbereitung der Druckausgabe und des E-Papers sind wir auf die Qualität der auf der offiziellen Plattform des Kantons übermittelten Daten angewiesen. Diese Plattform wird vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) verwaltet. Diese Daten werden automatisch mithilfe eines Extraktionsprotokolls (API) übernommen. Wir bemühen uns, alle Publikationen manuell zu überarbeiten, um eine vollständige Druckausgabe anbieten zu können, aber können leider gewisse Übernahmefehler in dieser Startphase nicht ausschliessen.
  • Auf der Webseite www.bulletinvalaiswallis.ch werden die Informationen jeden Tag automatisch von der offiziellen Plattform übernommen; in dieser Startphase können einige Informationen im Inhalt der Anzeigen fehlen, was mit technischen Problemen beim Datenabruf zusammenhängt.
  • Nur die Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Kantons ist verbindlich.

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Offizielle Bekanntmachungen

Gemeinde Salgesch

Widerruf des Konkurses Lekin GmbH

Salgesch
Publikation nach SchKG Art. 195, 196 oder 332.

Gemeinde Brig-Glis

Vorläufige Konkursanzeige BmV Wallis GmbH

Brig-Glis
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5...

Gemeinde Ausserberg

Schluss des Konkursverfahrens Wiwanni AG

Ausserberg
Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

Gemeinde Brig-Glis

Vorläufige Konkursanzeige Dani Autohandel GmbH

Brig-Glis
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5...