Erinnerung – Vorgehen des Bulletins Valais Wallis


Das Bulletin Valais Wallis übernimmt jede Woche die Informationen, die auf der offiziellen Plattform des Kantons veröffentlicht werden, nach folgenden Grundsätzen:


  • Die in der Druckausgabe und e-paper am Freitag veröffentlichen Daten sind diejenigen, die von Donnerstag T-9 Tage vor der Ausgabe bis Mittwoch T-2 Tage vor der Ausgabe auf der offiziellen Plattform veröffentlicht wurden.
  • Bei der Vorbereitung der Druckausgabe und des E-Papers sind wir auf die Qualität der auf der offiziellen Plattform des Kantons übermittelten Daten angewiesen. Diese Plattform wird vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) verwaltet. Diese Daten werden automatisch mithilfe eines Extraktionsprotokolls (API) übernommen. Wir bemühen uns, alle Publikationen manuell zu überarbeiten, um eine vollständige Druckausgabe anbieten zu können, aber können leider gewisse Übernahmefehler in dieser Startphase nicht ausschliessen.
  • Auf der Webseite www.bulletinvalaiswallis.ch werden die Informationen jeden Tag automatisch von der offiziellen Plattform übernommen; in dieser Startphase können einige Informationen im Inhalt der Anzeigen fehlen, was mit technischen Problemen beim Datenabruf zusammenhängt.
  • Nur die Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Kantons ist verbindlich.

Neue identitât

Ihr Offizielles bulletin wird zum Bulletin Valais Wallis

bulletinvs-new

Abonnieren Sie

Erhalten Sie jede Woche Ihr Bulletin Valais Wallis

bild vortext epaper

Aktivieren Sie Ihr digitales Konto

Sehen Sie sich das Walliser Bulletin an im digitalen Format

Bild digitaler Vortext

Offizielle Bekanntmachungen

Gemeinde Naters

Konkurspublikation/Schuldenruf Daniel Lehner Immobilien GmbH

Naters
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des...

Gemeinde Riederalp

Kollokationsplan und Inventar Edelweiss Riederalp AG

Riederalp
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen....

Gemeinde Zermatt

Einstellung des Konkursverfahrens 23pine.com AG

Zermatt
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete...

Gemeinde Visp

Einstellung des Konkursverfahrens Peter ROTZER, ausgeschlagene Erbschaft

Visp
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete...