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Die wöchentlichen Rechts- und Wirtschaftsinformationen des Wallis
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Erinnerung – Vorgehen des Bulletins Valais Wallis
Das Bulletin Valais Wallis übernimmt jede Woche die Informationen, die auf der offiziellen Plattform des Kantons veröffentlicht werden, nach folgenden Grundsätzen:
- Die in der Druckausgabe und e-paper am Freitag veröffentlichen Daten sind diejenigen, die von Donnerstag T-9 Tage vor der Ausgabe bis Mittwoch T-2 Tage vor der Ausgabe auf der offiziellen Plattform veröffentlicht wurden.
- Bei der Vorbereitung der Druckausgabe und des E-Papers sind wir auf die Qualität der auf der offiziellen Plattform des Kantons übermittelten Daten angewiesen. Diese Plattform wird vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) verwaltet. Diese Daten werden automatisch mithilfe eines Extraktionsprotokolls (API) übernommen. Wir bemühen uns, alle Publikationen manuell zu überarbeiten, um eine vollständige Druckausgabe anbieten zu können, aber können leider gewisse Übernahmefehler in dieser Startphase nicht ausschliessen.
- Auf der Webseite www.bulletinvalaiswallis.ch werden die Informationen jeden Tag automatisch von der offiziellen Plattform übernommen; in dieser Startphase können einige Informationen im Inhalt der Anzeigen fehlen, was mit technischen Problemen beim Datenabruf zusammenhängt.
- Nur die Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Kantons ist verbindlich.
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Kanton
Gemeinden
Offizielle Bekanntmachungen
Gemeinde Leuk
Schluss des Konkursverfahrens Pfaffen Innendekorationen AG
Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
Konkurspublikation/Schuldenruf medicalHELP.ch AG
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des...
Gemeinde Ried-Brig
Kollokationsplan und Inventar Alexander Hendrik SARBACH
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen....
Gemeinde Ried-Brig
Kollokationsplan und Inventar Mirjam SARBACH, ausgeschlagene Erbschaft
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen....
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