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Solidarität mit den Einwohnerinnen und Einwohnern von Blatten:

Infolge des Bergsturzes vom 28. Mai 2025, der die Gemeinde Blatten getroffen hat, hat der Staatsrat beschlossen, bestimmte Verwaltungsleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner von Blatten kostenlos zu erbringen. Die Betreibungen gegen Schuldnerinnen und Schuldner mit Wohnsitz im Gemeindegebiet werden ebenfalls bis zum 31. Oktober 2025 ausgesetzt.


Der Staatsrat hat eine Reihe von Massnahmen zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner von Blatten verabschiedet, die vom Bergsturz vom 28. Mai betroffen sind. Dieser Entscheid ist Teil des Bestrebens, die betroffene Bevölkerung zu unterstützen und in dieser schwierigen Zeit wichtige Behördengänge zu erleichtern. In diesem Zusammenhang stellen vier Dienststellen des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) Leistungen, die einen direkten Bezug zu den durch die Naturkatastrophe verursachten Verlusten haben, kostenlos zur Verfügung.


Die Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) bietet folgende Leistungen kostenlos an:

  • Verlustmeldungen von Ausweisdokumenten;
  • Ausstellung neuer Ausweisdokumente;
  • Duplikate von Ausländerausweisen;
  • gegebenenfalls Ausstellung und/oder Duplikate von Zivilstandsurkunden.

 

Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) verzichtet darauf, folgende Leistungen in Rechnung zu stellen:

  • Duplikate von Führerausweisen, Lernfahrausweisen, Bewilligungskarten und Parkausweisen für Personen mit eingeschränkter Mobilität;
  • Ersatz von Kontrollschildern;
  • die zusätzlichen Kosten bei provisorischer Zulassung mit fortlaufender Nummer.

 

Darüber hinaus werden die Einladungen zu theoretischen und praktischen Prüfungen und zu Fahrzeugprüfungen, die seit dem 19. Mai nicht wahrgenommen wurden, nicht in Rechnung gestellt. Auch die Fristen für Einladungen zu Kontrolluntersuchungen können im Einzelfall verlängert werden.


Der Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) befreit alle Kaufverträge über Grundstücke der Gemeinde Blatten, bei denen die Bezahlung noch nicht erfolgt ist, von den Notargebühren.


Die Dienststelle für Grundbuchwesen (DGB) prüft die Befreiung von Gebühren und/oder Handänderungssteuern bei der Einreichung von Anmeldungen im Zusammenhang mit grundbuchlichen Handlungen in der Gemeinde Blatten.


Der Staatsrat hat zudem beschlossen, die Betreibungen gegen Schuldnerinnen und Schuldner mit Wohnsitz im Gemeindegebiet Blatten bis zum 31. Oktober 2025 auszusetzen. Gestützt auf Artikel 62 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ermöglicht dieser Entscheid, darauf zu reagieren, dass viele Privatpersonen und Unternehmen aufgrund der Naturkatastrophe in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dieser Entscheid wurde vom Bundesrat bestätigt und tritt rückwirkend am 28. Mai 2025 in Kraft.


Die Regierung verfolgt die Situation weiterhin aufmerksam und wird, wenn nötig, zusätzliche Vorkehrungen treffen, um die betroffene Bevölkerung zu unterstützen.