- Startseite
- /
- Le Châble

Le Châble
Veröffentlicht am 15 Februar 2026
Am Samstag, 14. Februar 2026, ereignete sich während des traditionellen Fasnachtsumzugs in Le Châble ein Unfall an der Anlage, die eine Konfettikanone speiste. Elf Personen wurden verletzt.
Ergänzung zur Medienmitteilung vom 14. Februar 2026.
Von den elf bei diesem Unfall verletzten Personen konnten neun nach medizinischen Kontrollen und ambulanter Behandlung nach Hause zurückkehren.
Zwei Personen befinden sich derzeit noch im Krankenhaus. Ihr Lebensgefahr besteht jedoch nicht.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Verursachung einer Explosion sowie fahrlässiger Körperverletzung eröffnet.
Auf deren Delegation hin führt die Polizei die ersten Einvernahmen durch und nimmt Kontakt mit den verletzten Personen auf, um zu klären, ob sie sich als Privatklägerschaft konstituieren möchten.
Veröffentlicht am 14 Februar 2026
Am Samstag, 14. Februar 2026, ereignete sich beim traditionellen Fasnachtsumzug in Le Châble ein Unfall an der Anlage, die eine Konfettikanone betrieb. Mehrere Personen wurden verletzt.
Am Samstagnachmittag nahmen mehrere Wagen am Fasnachtsumzug in Le Châble teil. Kurz vor 15 Uhr ereignete sich eine Explosion auf dem Wagen, der für die Konfettikanone verwendet wurde. Die Ermittlungen stehen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft und sind im Gange. Ziel ist es, die genauen Umstände dieses Vorfalls zu klären.
Elf Personen wurden verletzt. Sie wurden vor Ort versorgt und anschliessend in verschiedene Spitäler der Region gebracht.
Die Kantonspolizei Wallis konnte auf die Unterstützung der Gemeindepolizei Val de Bagnes, des CSI des Combins sowie der von der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO 144) eingesetzten Mittel zählen. Drei Helikopter von Air-Glaciers, vier Ambulanzen sowie ein Notarzt (SMUR) standen im Einsatz.
Information für anwesende Personen an der Fasnacht in Le Châble
Auf Anfrage des vor Ort eingesetzten Notarztes werden alle Personen, die durch den Vorfall betroffen waren und innerhalb von 24 Stunden Hörstörungen wie anhaltendes Pfeifen (Tinnitus) feststellen, gebeten, sich an ihren Hausarzt zu wenden.