CM_coeur

Brand vom 1. Januar in Crans-Montana

Der Staatsrat hat die Botschaft zur Gewährung einer Finanzhilfe in Höhe von 10 Millionen Franken an die Stiftung zur Unterstützung der Opfer und Angehörigen des Brandes vom 1. Januar 2026 in Crans-Montana sowie zur Gewährung eines Zusatzkredits in Höhe von 1 Million Franken für ihr Startkapital verabschiedet. Die Statuten der Stiftung werden derzeit ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, dass die Stiftung eigene Organe einrichtet, um die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Modalitäten der Übertragung und die Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfen werden in einem vom Stiftungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt. Bis jetzt belaufen sich die Spendenzusagen zusätzlich zu den 10 Millionen Franken des Kantons Wallis auf mehrere Millionen Franken.

 

Um den Opfern des Brandes in Crans-Montana und ihren Angehörigen kurz-, mittel- und langfristig Unterstützung zu gewährleisten, hat der Staatsrat beschlossen, eine unabhängige Stiftung zu gründen. Ihr Hauptzweck wird darin bestehen, Spenden zu verwalten und zu verteilen. Die Regierung hat die Botschaft zur Zahlung einer Finanzhilfe in Höhe von 10 Millionen Franken an diese Stiftung in Form eines Nachtragskredits verabschiedet. Sie hat diese dem Grossen Rat übermittelt.

 

Darüber hinaus stellt der Staat Wallis als Gründer dieser Stiftung ein Startkapital von 1 Million Franken für ihre Betriebskosten zur Verfügung. Er hat dem Parlament ebenfalls einen entsprechenden Nachtragskreditantrag vorgelegt. Es ist vorgesehen, dass die Finanzierung des Startkapitals von 1 Million Franken durch den Fonds sichergestellt wird, der dem Staatsrat für Solidaritätsaktionen zur Verfügung steht und aus den Gewinnen der Loterie Romande gespeist wird.

 

Die Statuten der Stiftung werden derzeit ausgearbeitet. Die Stiftung muss sich mit eigenen Organen ausstatten, um die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Ein Stiftungsrat wird die oberste Leitung übernehmen. Auch wenn die Regierung wünscht, dass alle betroffenen Parteien im Stiftungsrat vertreten sind, wird kein Vertreter der politischen Behörden einen Sitz bekleiden, um dessen Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die Modalitäten der Beauftragung und die Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfen werden in einer vom Stiftungsrat verabschiedeten Verordnung festgelegt. Eine Revisionsstelle wird die Jahresrechnung der Stiftung jährlich prüfen.

 

Bis jetzt belaufen sich die Spendenzusagen auf mehrere Millionen Franken, zusätzlich zu den 10 Millionen Franken, deren Bereitstellung der Staatsrat dem Grossen Rat vorschlägt. Die auf dem vom Staat Wallis eröffneten Sperrkonto gesammelten Spenden werden an die Stiftung überwiesen, sobald diese ihre Arbeit aufgenommen hat.