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Zunehmende Waldbrandgefahr

Trotz der jüngsten Niederschläge steigt die Waldbrandgefahr in gewissen Regionen des Kantons Wallis rasch an. Die sommerlichen Temperaturen verbunden mit den starken Winden und die ungleichmässige Verteilung der Niederschläge führen zu einer beschleunigten Austrocknung des Bodens – insbesondere in der Rhoneebene zwischen Sitten und Siders sowie im Oberwallis. Gewisse betroffene Gemeinden haben deshalb bereits ein Feuerverbot erlassen. Der Kanton Wallis ruft die Bevölkerung zu grösster Vorsicht und zur strikten Einhaltung der kommunalen und kantonalen Präventionsmassnahmen auf, insbesondere im Hinblick auf die Feierlichkeiten zum 1. August.

 

Nach einer Periode mit gewittrigen Niederschlägen, die vor allem das Unterwallis und das Mittelwallis betroffen haben, ist ab Mitte Woche mit sommerlichem Wetter, starken Winden und steigenden Temperaturen zu rechnen. In den kommenden Tagen sind keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten. Entsprechend nimmt die Waldbrandgefahr im gesamten Kantonsgebiet wieder zu. Besonders kritisch ist die Lage in der Rhoneebene zwischen Sitten und Brig, wo die steigenden Temperaturen zu einer raschen Austrocknung von Böden und Vegetation führen. Auch das Saas- und Nikolaital, die beide in den letzten Wochen kaum Niederschläge erhalten haben, sind betroffen. In diesen Regionen gilt derzeit eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5), während im übrigen Kantonsgebiet grösstenteils erhebliche (Stufe 3) oder mässige Gefahr (Stufe 2) herrscht.

 

Der Kanton Wallis ruft daher zur Vorsicht und zur Einhaltung der Massnahmen zur Waldbrandprävention auf, insbesondere im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 1. August. Gewisse betroffene Gemeinden haben deshalb bereits ein Feuerverbot erlassen. Es ist daher zwingend erforderlich, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen und die von den Gemeinden vorgesehenen Feuerwerksplätze oder geltenden Feuerverbote strikt einzuhalten. 

 

Generell wird daran erinnert, dass das Entzünden von Feuern im Wald und in Waldesnähe in Gebieten mit grosser oder sehr grosser Brandgefahr (Stufen 4 und 5) verboten bleibt – auch wenn kantonsweit kein allgemeines Feuerverbot ausgesprochen wurde. Eventuelle Zuwiderhandlungen werden von den offiziellen Kontrollorganen bei den zuständigen Behörden angezeigt. Schließlich ist es in jedem Fall verboten, Zigarettenstummel oder Streichhölzer wegzuwerfen.


Der Staat Wallis verfolgt über seine betroffenen Dienststellen die Entwicklung der Situation aufmerksam. Je nach Entwicklung der Wetterlage können neue Vorkehrungen getroffen werden.  

 

Im Brandfall nach dem Prinzip handeln: Alarmieren (118) - Retten – Löschen