Das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) hat ein Modell für die künftige Erteilung von Konzessionen ausgearbeitet. Die Entwürfe zur Änderung des Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte sowie des Gesetzes über die Walliser Elektrizitätsgesellschaft wurden vom Staatsrat verabschiedet. Sie wurden an den Grossen Rat weitergeleitet. Die entsprechenden Kommissionsarbeiten haben bereits begonnen.
Die Heimfälle stossen auf reges Interesse und bedürfen der raschen Absteckung eines rechtlichen Rahmens für die Zukunft der Walliser Wasserkraft. Nach der Vernehmlassung im vergangenen Frühling setzte das DVER die Entwicklung seiner Wasserkraftstrategie fort und passte das Modell an. Dieses ist das Resultat einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Akteure mit dem Ziel, einen für den Kanton historischen Kompromiss zu finden. Der Entwurf zur Gesetzesänderung wurde vom Staatsrat verabschiedet und an den Grossen Rat weitergeleitet.
In Zukunft möchte das Wallis seine Wasserkraft unter Berücksichtigung der nachfolgenden Visionen unter Kontrolle haben:
- Die einheimische und erneuerbare Energie aus Wasserkraft dient der Versorgungssicherheit im Wallis und in der Schweiz.
- Das Produktions- und Wertschöpfungspoten-zial der umweltfreundlichen Wasserkraft muss optimal verwertet werden.
- Der Grossteil der Erträge aus der einheimischen Wasserkraftproduktion soll im Kanton verbleiben.
- Die aus der Wasserkraft generierten Erträge sollen innerhalb des Walliser Gemeinwesens verantwortungsvoll und solidarisch aufgeteilt und verwendet werden.
- Es wird eine echte Partnerschaft zwischen allen Akteuren angestrebt.
Diese neue Wasserkraftstrategie erfordert eine Revision des kantonalen Gesetzes vom 28. März 1990 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte sowie des kantonalen Gesetzes vom 15. Dezember 2004 über die Walliser Elektrizitätsgesellschaft.
Mit dem vorliegenden Modell soll eine wirtschaftlich, industriell, rechtlich sowie politisch durchführbare Lösung umgesetzt werden. Das Modell betrifft nur Anlagen mit einer installierten Leistung von 10 MW oder mehr.
Das Modell trägt den aktuellen Rechten der Konzessionsgemeinden Rechnung. Zudem wird ein Solidaritätsprinzip zwischen den Konzessionsgemeinden und dem gesamten Walliser Gemeinwesen eingeführt. Bezüglich der Gewässerhoheit bewahren die Konzessionsgemeinden ihr Nut-zungsrecht über die Seitenbäche und der Kanton jenes über die Rhone.
Das bestehende System mit dem Prinzip «eine Wasserkraftgesellschaft pro Anlage» wird beibehalten.
Mit dem flexibel ausgerichteten Modell soll auf Ebene Eigentum an Wasserkraftanlagen insbesondere folgende Aufteilung erzielt werden: 30% für den Kanton im Interesse des Walliser Gemeinwesens; 30 % für die Konzessionsgemeinden; 40% für einen oder mehrere Dritte (Partner).
Um die Vielzahl möglicher Einzelfälle sowie die oben aufgeführte Aufteilung zu berücksichtigen, sieht das Modell folgende Grundsätze vor:
- Der Kanton kann im Interesse des Walliser Gemeinwesens bis zu 30% einer Anlage von den Konzessionsgemeinden zu einem solidarischen Preis kaufen. Danach verkauft der Kanton seine Beteiligung zum Marktpreis an die FMV.
- Mit dem Ziel 60% der Produktion in Walliser Händen zu halten, kann der Kanton unter speziellen Bedingungen ein Vorkaufsrecht bis zu 30% geltend machen.
- Die Konzessionsgemeinden können die verbleibenden Anteile frei und zu Marktkondition-en an einen oder mehrere Dritte ihrer Wahl verkaufen.
Der Kanton verkauft seine zum Solidaritätspreis erworbenen Anteile zu Marktkonditionen an die FMV. Mit diesem Gewinn wird die auf dem Gebiet der Wasserkraftnutzung angestrebte Solidarität verwirklicht. Die Aufteilung des Gewinns soll wie folgt erfolgen: 1/3 an den Solidaritätsfonds für die kantonale Energie- und Wasserpolitik; 1/3 an die Konzessionsgemeinden in Abhängigkeit ihres Anteils an der Wasserkraft; 1/3 an alle Walliser Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl.
Zusammengefasst bestimmt das Modell des Staatsrats durch eine einfache Gesetzesanpassung die Grundsätze, die von den Konzessionsgemeinden bei der Erteilung künftiger Konzessionen eingehalten werden müssen, um eine Beteiligung des Walliser Gemeinswesens zu ermöglichen und dem Wallis die Kontrolle über seine Wasserkraft zu gewährleisten.