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Walliser Regierung begrüsst Neugestaltung des Amtsblatts

Die fünf Mitglieder des Staatsrats haben am Mittwoch zusammen mit dem Präsidenten und dem Delegierten des Verwaltungsrates von Rhône Média das neue Amtsblatt aus der Taufe gehoben. Dieses präsentiert sich nun in einem at- traktiven und modernen Layout. Auf den ersten Seiten werden künftig Mitteilungen und weitere aktuelle Informationen der Kantonsverwaltung zu lesen sein. Die traditionellen Rubriken bleiben erhalten, deren Reihenfolge wird jedoch lo- gischer gestaltet. Ab April wird zusätzlich eine aufgefrischte Online-Version des Amtsblatts zur Verfügung stehen.

Alles begann am 4. September 1803 mit der ersten Ausgabe des Amtsblatts – also vor sage und schreibe 210 Jahren! Dem Lauf der Geschichte folgend trug das Blatt mehrere Namen, darunter auch so abenteuerliche wie Memorial der Verwaltung der Präfektur des Departements des Simpelbergs. Woche für Woche lieferte dieser treue Begleiter der Walliser Bevölkerung von Gletsch bis zum Genfersee offizielle Informationen, Neuigkeiten aus aller Welt und Anzeigen aus nächster Nähe.

1803 gab es im Wallis noch keine Zeitungen und ausländische Druckerzeugnisse fanden nur selten den Weg in das Land am Rotten. Schnell erkannte der Herausgeber des Amtsblatts diese publizistische Lücke un wusste Abhilfe zu schaffen: Neben offiziellen Mitteilungen fand man im Amtsblatt auch Berichte über denkwürdige Ereignisse, Aktuelles zu Landwirtschaft, Gesundheit und Hauswirtschaft sowie private Anzeigen. Die komplette Amtsblatt-Sammlung, die in der Mediathek Wallis aufbewahrt wird, birgt eine schier unerschöpfliche Fülle an Informationen über unseren Kanton und seine Bewohner.

Der Staatsrat hatte damals keine Mühe, den Walliser Landrat vom öffentlichen Nutzen eines Amtsblatts zu überzeugen und bewog ihn zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes. Darin wurde festgelegt, was im Amtsblatt zu publizieren sei (Konkurse, Hypothekenlöschungen, Regelung von Eigentumsverhältnissen usw.). Reiht man alle Ausgaben des Amtsblatts aneinander, ergibt sich eine umfassende Sammlung der Gesetze und Beschlüsse des Landrates (oder später Grossen Rates) und Staatsrates. Ab Inkrafttreten der ersten Zivilprozessordnung im Jahr 1825 erschienen auch gerichtliche Meldungen systematisch im Amtsblatt.

In den Anfangszeiten war das Amtsblatt wirklich fast nur ein «Blatt»: Es bestand lediglich aus acht Seiten, manchmal auch nur aus vier. Die Texte auf dem groben Papier waren gespickt mit Schreibfehlern und das Ganze machte einen wenig geordneten Eindruck. Immerhin: Das Blatt erschien zweisprachig, auf Französisch und Deutsch. 1804 erhielt der Herausgeber aber genau deshalb mehrere Beschwerden: Es seien zu viele Texte auf Deutsch! Er konnte den derart Erbosten nur antworten, dass das Publizieren einer getrennten französischen und deutschen Ausgabe aufgrund der geringen Abonnentenzahl finanziell nicht möglich sei.

Das Amtsblatt umrankten schon immer verschiedenste Mythen. Wer kennt sie nicht – die Aussage, dass man in jedem Restaurant ein Glas Wasser und das Amtsblatt bestellen könne, ohne den Geldbeutel zu zücken? Und wie viele fürchteten sich davor, «im Amtsblatt zu stehen», als noch Name, Vorname, Abstammung und Wohnort eines jeden Schuldners gnadenlos publiziert wurden? Manch neidischer Nachbar lachte sich damals bei der Lektüre wohl verstohlen ins Fäustchen. Erst 1970 beschloss der Grosse Rat, die Liste der Verlustscheine nicht mehr im Amtsblatt zu veröffentlichen.

210 Jahre voller Geschichte und Geschichten. Das Amtsblatt wird auch in Zukunft für Gesprächsstoff sorgen. 52 Mal pro Jahr finden Sie hier die Erlasse der Legislative und Exekutive, Stellenausschreibungen, gerichtliche Mitteilungen, Neuigkeiten der Vormundschaftsämter, Konkurse, Betreibungen, Arbeitsvergaben, Bekanntmachungen der Gemeinden sowie – und das ist neu – die Mitteilungen des Staatsrates.

Wir wünschen angenehme Lektüre!