Im Rahmen der Umsetzung der RPG-Revision hat das Departement für Volkswirt- schaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) für die Vorbereitungsarbeiten im August 2016 hinsichtlich der 2. Lesung des kantonalen Ausführungsgesetzes eine Studie in Auftrag gegeben, um die ökonomischen Folgen einer Nichtgenehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund und eine mangelhafte Anpassung des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG aufzuzeigen. Nun liegt die Studie vor, mit folgendem Ergebnis: Eine Nicht-Umsetzung der RPG-Revision wäre für den Kanton Wallis mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten und negativen Folgen fürs Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons verbunden.
Das revidierte RPG ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Gemäss den Übergangsbestimmungen muss der Kanton bis zum 1. Mai 2019 über einen vom Bundesrat genehmigten bundesgesetzeskonformen Richtplan verfügen.
Das kantonale Ausführungsgesetz, welches die gesetzlichen Instrumente für den kantonalen Richtplan enthält, wurde in der Septembersession des Grossen Rates beschlossen und dem obligatorischen Referendum unterstellt. Der Entwurf des kantonalen Richtplans des Kantons Wallis lag diesen Sommer öffentlich auf und wird derzeit aufgrund der eingegangenen Bemerkungen überar- beitet.
Im Rahmen der Arbeiten hinsichtlich der 2. Lesung des kantonalen Ausführungsgesetzes hat das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) im August zwei Studien (eine rechtliche und eine ökonomische) betreffend die Auswirkungen einer Nicht-Umsetzung der RPG-Revision in Auftrag gegeben. Wie die juristischen Abklärungen (VLP-ASPAN, August 2016) aufgezeigt haben, wären ein absolutes Einzonungsmoratorium sowie die Sistierung von Plangenehmigungsverfahren, wegfallende Beiträge an Agglomerationsprogramme oder erweiterte Einsprachemöglichkeiten gegenüber jeglicher Bautätigkeit sowie eine damit einhergehende Planungs- und Rechtsunsicherheit die Folgen einer nicht fristgemässen Umsetzung der RPG-Revision.
Ernst Basler + Partner AG hat auf Basis dieser juristischen Analyse die möglichen mittel- und langfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen untersucht. Die Untersuchung baut auf einem Wirkungsmodell auf, welches den Zusammenhang von Planungs- und Bauaktivität, planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, zulässigen Flächennutzungen und den daraus folgenden volkswirtschaftlichen Effekten aufzeigt.
Ein absolutes Einzonungsmoratorium und Rechtsunsicherheit droht
Die Unmöglichkeit von Einzonungen sowie die allgemeine Rechtsunsicherheit in Planungs- und Bauaktivitäten hätten direkte volkswirtschaftliche Kosten zur Folge, dies insbesondere durch:
- gehemmte jährliche Investitionsvolumen für Wohnen, Arbeiten, öffentliche Infrastruktur und Transportinfrastruktur;
- gehemmte Produktivitätsfortschritte in der Produktion und in der Transportlogistik in Folge von ausbleibenden Investitionen;
- nicht anfallende Konsumeffekte bei gehemmtem Bevölkerungswachstum aufgrund eines knapper werdenden Wohnraumangebots;
- Projektrealisierung im Agglomerationsverkehr trotz Wegfall von Investitionsbeiträgen aus Bundesmitteln.
Da die Mehrheit dieser Effekte wiederkehrend ist, ergeben sich im zeitlichen Verlauf stetig steigende Opportunitätskosten.
Reduktion des kantonalen Wachstums um mehr als die Hälfte
Die Schätzungen zeigen unmittelbare Opportunitätskosten (untere Bandbreite) von mindestens CHF 157 Mio. für das Referenzjahr resp. über zehn Jahre kumuliert inklusive wegfallender Verzinsung von mindestens CHF 1.3 Mrd. Auslöser sind realwirtschaftliche Ursachen wie geringere Bautätigkeit, verhindertes Bevölkerungswachs-tum, anhaltend lange Transportzeiten mit schwierigen Umschlagsverhältnissen und gehemmter Kapazitätsausbau in den Unternehmen.
Das durchschnittliche jährliche Wirtschaftswachstum des Kantons Wallis erreichte im Zeitraum 2008 bis 2013 1.65 %. Prognosen weisen auf eine Fortsetzung dieses national überdurchschnittlichen Wachstums hin (Ecoplan, 2016). Aufgrund der Sanktionen einer Nicht-Umsetzung der RPG-Revision, würde dieses Wachstum während 10 Jahren um mehr als die Hälfte reduziert (entspricht CHF 1.3 Mrd.).
Einzelne Grossprojekte mit hoher Betroffenheit können zeitlich und räumlich konzentriert starke Wirkungen entfalten. Davon sind insbesondere die wachstumsstarken Arbeitszentren des Haupttals, und damit indirekt auch die Seitentäler, betroffen. Die gehemmte Entwicklung dieser Wohn- und Arbeitsstandorte und ausbleibende Investitionen, Produktivitätseffekte und Nachfrage der privaten Haushalte gefährden die regionale und kantonale Wettbewerbsfähigkeit in besonderem Masse.
Diese wachsenden Zentren werden abermals negativ belastet durch den drohenden Wegfall von Bundesmittel für Investitionen in den Agglomera- tionsverkehr. Sind die prioritären Massnahmen ausschliesslich mit kantonalen und kommunalen Mitteln zu finanzieren, haben die öffentlichen Haushalte CHF 50 Mio. bis CHF 60 Mio. an zusätzlich Mitteln bereit zu stellen.
Neben dem drohenden absoluten Einzonungsmoratium wären auch Auf- und Umzonungen anfechtbar und in Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen könnten gar Baugesuche mit Verweis auf Art. 15 RPG (Bauzonendimensionierung) angefochten werden. Dies wurde durch aktuelle Rechtssprechungen des Bundesgerichtes erst kürzlich bestätigt (u.a. BGE 1C_40/2016, online verfügbar unter:
http://www.polyreg.ch/bgeunpub/Jahr_2016/ Entscheide_1C_2016/1C.40__2016.html).
Die Studie zeigt auch auf, dass sich die Kosten der Auszonungen langfristig als volkswirtschaftlich neutral erweisen dürften. Dies insbesondere da materielle Enteignungen einerseits aus der Mehrwertabschöpfung entschädigt werden und andererseits der ökonomische Wert des überwiegenden Anteils an Flächen zur Auszonung eher niedrig ist.
Aus der vorliegenden Untersuchung geht zusammenfassend hervor, dass eine Nicht-Umsetzung von RPG für den Kanton Wallis mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden wäre. Einzonungsmoratorium und Planungsunsicherheit gefährden langfristig Wachstum, Wettbewerbs-fähigkeit und Wohlstand mit negativen Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft.