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06-Loi Radon

Vernehmlassung zum Vorentwurf zum kantonalen Radongesetz (RadG)

Der Staatsrat hat die Eröffnung der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines kantonalen Gesetzes über Radon genehmigt. Ziel ist es, die Pflichten und Kompetenzen der verschiedenen Instanzen und Institutionen zu klären. Das im Wallis besonders häufig auftretende natürlichen Radongas kann bei einer längeren Exposition erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 21. April 2023.


In der Schweiz kommt Radon (ein natürliches Gas) aufgrund der geologischen Besonderheiten vor allem im Jurabogen und in den Alpentälern vor. Der Kanton Wallis ist besonders betroffen. In mehreren Gemeinden besteht das Risiko, dass der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) überschritten wird.


Das Bundesamt für Gesundheit nennt eine Radonexposition nach dem Rauchen als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Aus diesem Grund hat der Bundesrat zwei Aktionspläne (2012-2020 und 2021-2030) mit enger Einbindung der Kantone aufgestellt. Diese Aktionspläne haben insbesondere zur Verabschiedung von neuen gesetzlichen Bestimmungen geführt.


So wurden im Rahmen der Bundesgesetzgebung 2017 verschiedene Massnahmen verabschiedet, die die Kantone verpflichten, ein Radonmesssystem einzurichten und präventive Massnahmen zum Schutz vor Radon in Gebäuden und an Arbeitsplätzen zu ergreifen. Bei einem Überschreiten der in der Verordnung des Bundes festgelegten Referenzwerten müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.


Im Auftrag des Staatsrates erarbeitete eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus Vertretern der betroffenen Dienststellen sowie der Vereinigung der Walliser Gemeinden einen Vorentwurf für ein kantonales Ausführungsgesetz.


Dieses Gesetz regelt die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der verschiedenen Partner, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Radon, verursacht werden können. Das Departement für Gesundheit hat zusammen mit der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen den "Lead", betreut die Dossiers von Privaten und koordiniert die verschiedenen Aufgaben. Für die öffentlichen, in staatlichem Eigentum stehenden Gebäude tut sie dies zusammen mit der Dienststelle für Immobilien und bauliches Erbe, respektive mit den Gemeinden für deren öffentliche Gebäude.


Für Massnahmen, die gemäss Bundesgesetzgebung nicht der SUVA zugewiesen sind, werden im vorliegenden Gesetz die Vollzugsgrundlagen für die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse gelegt. Zudem regelt dieses Gesetz die Zusammenarbeit der Notare mit dem Kantons hinsichtlich Radon. Weiter erhält die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen die Kompetenz zur Anordnung einer Sanierung, wenn in einem Gebäude in ihrem Zuständigkeitsbereich der maximal zulässige Radonwert überschritten wird.

 

Die Dokumente zu dieser Konsultation sind online unter https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen verfügbar. Stellungnahmen können bis 21. April 2023 eingereicht werden. Alle Personen und Institutionen sind zur Stellungnahme eingeladen.

 

Es ist vorgesehen, dem Grossen Rat die Botschaft und den Gesetzesentwurf noch im Herbst 2023 zu unterbreiten.