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Trilaterale Abkommen

Die Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis zieht eine positive Bilanz der trilateralen Pilotabkommen, welche für die Periode 2023–2026 mit dem Verein Musikdorf Ernen, dem Verein Grand Mirific (PALP-Festival) und dem Kulturzentrum Ferme-Asile in Sitten abgeschlossen wurden. Dieses Fördermodell, das den Kanton, die Sitzgemeinden und die betreffenden Kultureinrichtungen zusammenbringt, hat seine Stichhaltigkeit in Bezug auf die Finanzierungsstabilität, die mittelfristige Entwicklung und die administrative Vereinfachung unter Beweis gestellt. Eine Ausdehnung auf weitere Strukturen ist ab 2026 vorgesehen.

 

Die im Jahr 2023 als Pilotprojekt lancierten trilateralen Abkommen zwischen dem Kanton, den Gemeinden und kulturellen Einrichtungen sollen die Kulturinstitutionen nachhaltig stärken, indem sie ihnen einen festen, vorhersehbaren Finanzierungsrahmen sichern. Dieser basiert auf klaren Zielsetzungen und bietet messbare Indikatoren wie künstlerische Tätigkeit, Besuchszahlen, Kulturvermittlung, Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit und Nachhaltigkeit. Das nach dreijähriger Laufzeit durchgeführte Controlling hat deutliche positive Auswirkungen aufgezeigt.

 

Die begünstigten Institutionen konnten Projekte langfristig planen, ihre Finanzierung konsolidieren und ihre Glaubwürdigkeit gegenüber privaten Geldgebern, insbesondere Stiftungen, stärken. Das gemeinsame Engagement der Gemeinden und des Kantons stellt eine Garantie für die Seriosität der Strukturen dar – ein besonders wichtiger Aspekt in einem Kontext knapper werdender privater Finanzmittel. Ausserdem konnten die Abkommen den administrativen Aufwand sowohl für die Begünstigten als auch für den Kanton reduzieren. In einigen Institutionen führten sie zudem zu verbesserten Lohnbedingungen.

 

Auf kantonaler Ebene ermöglicht dieses Unterstützungsmodell eine verbesserte Planbarkeit der Finanzmittel, und es orientiert sich an der Praxis der anderen Westschweizer Kantone. Gleichzeitig ergänzt es die bestehenden bilateralen Leistungsaufträge, insbesondere in den Bereichen darstellende Künste und Kulturerbe – Sparten, die nicht unter die trilateralen Abkommen fallen.

 

Aufgrund dieser Feststellungen beschloss das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur, das Prinzip der aktuellen trilateralen Vereinbarungen fortzuführen sowie das Systems schrittweise auszuweiten. Allgemeine Zielsetzungen sowie klare Zulässigkeitskriterien wurden definiert, um den Rahmen für diese Ausdehnung festzulegen. Letztlich werden rund zwanzig aktive Strukturen von der Erweiterung begünstigt sein, insbesondere in den Bereichen Literatur, Musik, bildende und audiovisuelle Kunst.

 

Mit diesem Vorgehen bekräftigt der Kanton Wallis aufs Neue seinen Willen, die Kulturakteurinnen und Kulturakteure gezielt, nachhaltig und koordiniert zu unterstützen, da sie zur Dynamik, Vielfalt und kulturellen Ausstrahlung der Region beitragen.