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Totalrevision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung

Der Staatsrat genehmigte den Entwurf für die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (LöG) und überwies ihn an den Grossen Rat. Verschiedene parlamentarische Vorstösse sowie Probleme bei der Umsetzung des aktuellen Gesetzes erfordern diese Totalrevision. Die Änderungen verfolgen das Ziel, den Läden einen grösseren Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten zu geben und dabei ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der verschiedenen wirtschaftlichen Akteure zu finden.