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Teilrevision des Gemeindegesetzes
Der Staatsrat hat dem Grossen Rat einen Entwurf zur Teilrevision des Gemeindegesetzes übermittelt. Diese auf wenige Artikel be-schränkte Revision sieht insbesondere die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor, um die Modalitäten für die Durchführung von amtlichen Untersuchungen in den Gemeinden durch den Kanton festzulegen. Damit soll die von Professor Kurt Nuspliger in seinem Bericht über die Aufsicht und Oberaufsicht des Kantons über die Gemeinden ausgesprochene Empfehlung umgesetzt werden. Der Revisionsentwurf enthält auch einige Klarstellungen und Anpassungen bestimmter Artikel, insbesondere zur Umsetzung einer Motion, wonach für jeden – der Urversammlung zur Genehmi-gung vorgelegten – Gegenstand die nützlichen Informationen und Dokumente den Bürgern und der Öffentlichkeit im Voraus zur Verfügung gestellt werden müssen.