Auf Gesuch der Walliser Regierung hin hat sich Tamoil bereit erklärt, die Frist für die Suche nach potenziellen Interessenten für die Übernahme der Raffinerie in Collombey-Muraz bis zum 4. März zu verlängern. Bis dato konnten Tamoil fünf Kaufinteressenten gemeldet werden. Die Interessenten sollten die nötigen Informationen erhalten, um bis zum 31. März 2015 ein verbindliches Angebot unterbreiten zu können. Gleichzeitig ergreift der Staatsrat alle nötigen Massnahmen zur Überwachung der vorläufigen Ausserbetriebnahme und wappnet sich für sämtliche Szenarien.
Die potenziellen Interessenten für die Übernahme der Tamoil-Raffinerie in Collombey-Muraz hatten bis zum 4. März, um 17.00 Uhr Zeit, um eine Vertraulichkeitserklärung einzureichen und somit vertiefte Verkaufsgespräche mit Tamoil führen zu können. Auf Gesuch der Walliser Regierung hin hatte sich Tamoil denn auch bereit erklärt, die Frist zur Meldung von Kaufinteressenten zu verlängern. Bis dato konnten Tamoil fünf Kaufinteressenten gemeldet werden. Die Interessenten sollten die nötigen Informationen erhalten, um bis zum 31. März 2015 ein verbindliches Angebot unterbreiten zu können. Die endgültige Entscheidung liegt bei Tamoil.
Da Tamoil die Absicht zur Unterbrechung der Raffinerietätigkeiten bestätigt hat, wird die Regierung alle umweltrelevanten, juristischen und sicher-heitstechnischen Massnahmen ergreifen, um die Interessen der verschiedenen Parteien zu wahren. Dies betrifft nicht nur die Phase der vorläufigen Ausserbetriebnahme der Raffinerie, sondern auch eine allfällige endgültige Stilllegung. Im Rahmen der Untersuchung des Untergrunds wurden verschiedene Verschmutzungsherde innerhalb des Raffinerieareals bestätigt. Der Standort wurde im Grundbuch mit dem Vermerk «belasteter Standort» eingetragen und kann nur noch mit Zustimmung des Kantons verkauft oder aufgeteilt werden. Gleichzeitig wurde Tamoil aufgefordert, eine Detailuntersuchung des Untergrunds vorzunehmen. Das Pflichtenheft für diese Untersuchung wurde dem Kanton am 19. Februar 2015 übergeben und wird gegenwärtig geprüft. Zudem wird momentan eine Schätzung der Überwachungs- und/oder Sanierungskosten vorgenommen.
Sobald die Lagertanks geleert und entgast worden sind, findet die Störfallverordnung (StFV) keine Anwendung mehr und die Anlagen erfordern keine besonderen Massnahmen mehr. Somit gibt es auch keine Gesetzesgrundlage für eine allfällige Beschlagnahmung der Güter von Tamoil. Der Spielraum für Zwangsmassnahmen gegen Tamoil ist somit sehr begrenzt.
Die Rechte und die Sicherheit der Angestellten während der Ausserbetriebnahme der Anlagen haben für die Regierung oberste Priorität. Der Staatsrat setzt alle Hebel in Bewegung, um Lösungen für das entlassene Personal zu finden und steht dem Arbeitgeber zur Verfügung, falls er den Staat um Unterstützung ersucht.
Die Umweltauflagen im Falle einer Wiederinbetriebnahme der Raffinerie wurden vom Staatsrat klar aufgezeigt. Die Anpassung der noch nicht sanierten Anlagen an die geltenden Normen ist eine Vorbedingung für eine allfällige Wiederinbetriebnahme der Anlagen.
Derzeit besteht keine Gesetzesgrundlage, die es im Falle einer endgültigen Stilllegung der Raffinerie ermöglichen würde, einen Rückbau der Anlagen in Collombey-Muraz zu verlangen. Der Staatsrat hat einen externen Experten damit beauftragt, die Kosten eines allfälligen Rückbaus zu beziffern. Seine Schätzung wird für die kommenden Wochen erwartet. Die Aufwertung des Standorts wird ebenfalls geprüft, um das Entwicklungspotenzial dieser Zone langfristig zu sichern.