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Staatsrat
Die Walliser Regierung lehnt die Einführung einer kantonalen Steuer auf eigengenutzte Zweitwohnungen ab
Der Staatsrat hat sich formell gegen den Entwurf einer Verfassungsänderung ausgesprochen, die es den Kantonen ermöglichen würde, eine Grundsteuer auf Zweitwohnungen einzuführen, die hauptsächlich von ihren Eigentümern bewohnt werden. Er empfiehlt die Ablehnung dieses Vorhabens, über das am 28. September in einer Volksabstimmung entschieden wird. Für die Walliser Regierung würde dieser Entwurf, der die Abschaffung des Eigenmietwerts zur Folge hätte, erhebliche Steuerausfälle mit sich bringen, ohne eine ausgewogene Lösung im Bereich der Immobilienbesteuerung zu bieten. Ausserdem würde er den Unterhalt des privaten Immobilienbestands gefährden.
Der Entwurf des Bundesbeschlusses sieht eine Verfassungsänderung vor, damit die Kantone eine spezifische Grundsteuer auf Zweitwohnungen erheben können, die von ihren Eigentümern hauptsächlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Als Verfassungsänderung unterliegt dieser Entwurf dem obligatorischen Referendum. Sollte der Beschluss angenommen werden, würde mit seinem Inkrafttreten der Eigenmietwert abgeschafft.
Der Staatsrat ist der Ansicht, dass diese Steuerreform für den Kanton Wallis mit seinem hohen Anteil an Zweitwohnungen nachteilig wäre. Die Einführung einer kantonalen Steuer auf diese Immobilien würde die Steuerausfälle aufgrund der Abschaffung des Eigenmietwerts nicht zufriedenstellend kompensieren. Ein solches Ungleichgewicht würde die Kantonsfinanzen erheblich belasten.
Der Mietwert ist ein Naturaleinkommen aus dem in eine Liegenschaft investierten Kapital. Die mit diesem Einkommen verbundenen Aufwendungen, wie Schuldzinsen oder Unterhaltskosten, sind heute steuerlich abzugsfähig. Dieser Mechanismus gewährleistet eine Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und garantiert die Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern. Die Einnahmen aus der Besteuerung des Mietwerts im Wallis werden auf 70 Millionen Franken geschätzt (35 für die Gemeinden, 35 für die Kantone).
Die Abschaffung dieses Systems würde mehrere Schwierigkeiten mit sich bringen. Ohne Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten könnten Eigentümer Renovierungsarbeiten reduzieren oder aufschieben, was mittel- und langfristig zu einer Verschlechterung der Qualität des Immobilienbestands führen würde. Es ist auch mit einer Vorverlegung von Renovierungsarbeiten vor Inkrafttreten des neuen Systems zu rechnen, gefolgt von einer Abschwächung der Nachfrage im Bausektor nach Inkrafttreten der Reform. Da für den Abzug keine Rechnung vorgelegt werden muss, könnte dies zudem zu einer Zunahme der Schwarzarbeit im Wohnungsbereich führen.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte empfiehlt der Staatsrat, diesen Entwurf zur Verfassungsänderung abzulehnen.