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Staatskanzlei

An seiner wöchentlichen Sitzung vom 4. Juni 2025 beschäftigte sich der Staatsrat mit 121 Dossiers.


Er antwortete auf eine Motion sowie auf ein Postulat.


Er bezog Stellung zu folgenden eidgenössischen Vernehmlassungen:


  • Antwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement – Vernehmlassung betreffend Totalrevision der Patentverordnung
      
  • Antwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation – Vernehmlassung betreffend Revision über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2 – Verordnung) per 1. Januar 2026
      
  • Antwort an das Eidgenössische Finanzdepartement – Vernehmlassung betreffend Abkommen zwischen Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika für eine erleichterte Umsetzung von FATCA nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1


Er behandelte 14 Rekurse und fällte 21 Personalentscheide.

 

 

Departement für Finanzen und Energie (DFE)


Beschluss über die Beiträge des interkommunalen Finanzausgleichs 2026


Der Staatsrat hat den Beschluss über die provisorischen Beiträge des interkommunalen Finanzausgleichs zur Vorbereitung des Budgets des Kantons und der Gemeinden für das Jahr 2026 angenommen. Der Beitragssatz der ressourcenstarken Gemeinden wurde von 20% auf neu 18% festgelegt, wodurch das Volumen des Finanzausgleichsfonds auf einem hohen Niveau stabil bleibt. Seit Inkrafttreten des neuen Systems im Jahr 2012 ist der Fonds effektiv um 40% gestiegen. Trotz der Senkung dieses Parameters wird das Mindestziel von 80% des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials aller Gemeinden weiterhin mühelos erreicht (83,6%), und die begünstigten Gemeinden behalten somit ihre Einnahmen aus dem Finanzausgleich bei.


41 Gemeinden werden 29,3 Millionen Franken in den Ausgleichsfonds einzahlen und der Kanton wird sich mit 34,1 Millionen Franken beteiligen. Insgesamt werden so 63,4 Millionen Franken an ressourcen- oder belastungsmässig benachteiligte Walliser Gemeinden ausbezahlt. Die Beträge pro Gemeinde werden vor Ende Juni in der amtlichen Gesetzessammlung (AGS: https://lex.vs.ch) und auf der Website der Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich veröffentlicht.