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Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz


Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat die Wahl von Romaine Jean und Patrick Jordan als Mitglieder mit Fachkenntnissen in den Justizrat vor. Romaine Jean bekleidet dieses Amt seit 2020; Patrick Jordan soll die Nachfolge der zurückgetretenen Eliane Gaspoz antreten. Der Grosse Rat wird in der Maisession 2025 über diese Kandidaturen entscheiden.


Der Justizrat (JR) besteht aus neun Mitgliedern, drei Mitglieder gehören ihm von Amtes wegen an, sechs Mitglieder werden vom Grossen Rat gewählt. Von Amtes wegen Mitglied sind: ein Mitglied des Büros der Staatsanwaltschaft, das von diesem bezeichnet wird, ein Mitglied des Vorstands des Walliser Anwaltsverbands, das von diesem bezeichnet wird, und ein Mitglied der Verwaltungskommission des Kantonsgerichts, das von diesem bezeichnet wird.


Die übrigen sechs Mitglieder (ein Anwalt, ein erstinstanzlicher Richter, ein Staatsanwalt und ein Mitglied des Grossen Rates sowie zwei Mitglieder mit Fachkenntnissen auf Vorschlag des Staatsrates) werden vom Grossen Rat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, die zweimal verlängert werden kann.


Für die Legislaturperiode 2025–2029 schlägt der Staatsrat dem Grossen Rat die Wahl von Romaine Jean und Patrick Jordan als Mitglieder mit Fachkenntnissen in den Justizrat vor. Romaine Jean wurde 2020 zum Mitglied gewählt; sie bringt die fachlichen und menschlichen Qualitäten mit, die für ein Amt im JR erforderlich sind. Dank ihrer Berufserfahrung als Journalistin verfügt sie über einen soliden Hintergrund in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Patrick Jordan – der als Nachfolger für Eliane Gaspoz vorgeschlagen wurde – verfügt über Fachkenntnisse im Personalmanagement, Kompetenzen, die vom JR insbesondere für die richterlichen Wahlen verlangt werden. Er verfügt über 27 Jahre Erfahrung im Personalwesen, davon 21 Jahre als Führungskraft.


Der Grosse Rat wird die Wahl in der Maisession 2025 durchführen.


Der Justizrat ist ein gegenüber der gesetzgebenden, der vollziehenden und der richterlichen Gewalt unabhängiges Verfassungsorgan. Er übt die administrative und disziplinarische Aufsicht über die kantonalen Gerichtsbehörden und die Magistraten der Staatsanwaltschaft aus. In Bezug auf die richterlichen Wahlen gibt er zuhanden des Grossen Rates Vormeinungen zu den Kandidaturen ab, nachdem er die Ausschreibung organisiert, die Kandidaturen geprüft und die Voraussetzungen zur Wählbarkeit überprüft hat.