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RAUMPLANUNGSGESETZ (RPG)

Der Gesamtstaatsrat lehnt die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) ab. Er erinnert daran, dass er die Grundsätze dieser Revision, die dem Volk am 3. März 2013 zur Abstimmung unterbreitet wird, von Beginn an abgelehnt hat. Er erachtet diese Revision als nicht akzeptabel weil nicht umsetzbar. Die Walliser Regierung ist überzeugt, dass Rückzo-nungen das falsche Mittel sind, um die Zersiedelung zu bekämpfen und die Raument-wicklung nachhaltig zu steuern. In Begleitung von Marianne Maret, Präsidentin des Verbands Walliser Gemeinden, sowie Stéphane Pont, Vizepräsident, hat die Regierung ihren Stand-punkt dargelegt.

In Begleitung von Marianne Maret, Präsidentin des Verbands Walliser Gemeinden, sowie Stéphane Pont und Manfred Holzer, ihres Zeichens Vizepräsidenten des Verbands, hat die Regierung ihren Standpunkt dargelegt:

  • Die Revision respektiert die Kantons- und Gemeindeautonomie nicht.
  • Die Revision wurde nicht ausreichend in die Vernehmlassung geschickt.
  • Die Revision trägt der besonderen Situation der Berggebiete nicht Rechnung.
  • Die Revision gefährdet die ökonomische Grundlage der Berggebiete.
  • Die Revision präzisiert den Begriff «überdimensioniert» nicht.
  • Die Revision hat in erster Linie den ländlichen Raum im Visier.
  • Die Revision widerspricht den föderalistischen Grundprinzipien.
  • Die Revision stellt einen schwerwiegenden Eingriff ins Privateigentum dar.
  • Die Revision benachteiligt die öffentlichen Gemeinwesen massiv.
  • Die Revision ist mit enormen Rechtsunsicherheiten behaftet.

Regierungspräsidentin Esther Waeber-Kalbermatten erinnert daran, dass der Walliser Staatsrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Raumentwicklung (Totalrevision des RPG) anlässlich der Vernehmlassung im Jahr 2009 ent-schieden abgelehnt hatte. Das Wallis konnte sich denn auch nicht mit einem Entwurf einverstanden erklären, der die Entscheidungsgewalt beim Bund zentralisiert und den Kantonen lediglich die Ausführung überlässt. Zur aktuellen Teilrevision konnte der Kanton seit der konferenziellen Vernehmlassung (Herbst 2009) nicht mehr offiziell Stellung nehmen. Dies stellt ein echtes Demokratiedefizit dar.

Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung, Jean-Michel Cina, weist darauf hin, dass die Bundesverfassung eine dezentralisierte Besied-lung des Landes (Art. 104 BV) und die Rücksichtnahme auf die besondere Situation der Berggebiete (Art. 50 BV) vorsieht. Die RPG-Teilrevision würde jene Gebiete benachteiligen, in denen die Bauzonen heute und auch inskünftig deutlich weniger intensiv genutzt werden als in den städtischen Regionen. Die Dynamik ganzer Regionen dieses Landes würde torpediert.

Der Begriff «überdimensioniert» wurde nie geklärt, so Jean-Michel Cina. Eines ist jedoch klar: Die Rückzonung überdimensionierter Bauzonen - was im Übrigen einer Enteignung gleichkommt - ist das falsche Instrument, um die Zersiedelung zu bekämpfen und die Raumentwicklung in geordnete Bahnen zu lenken. Sämtliche Kantone, die überdimensionierte Bauzonen aufweisen, - mit Ausnahme von Basel-Stadt und Genf - umfassen im Wesentlichen landwirtschaftlich oder touristisch geprägte Gemeinden. In erster Linie ist also der ländliche Raum betroffen.

Maurice Tornay, Vorsteher des Departements für Finanzen, Institutionen und Gesundheit, warnt vor den finanziellen Konsequenzen für Kanton und Gemeinden. Die öffentlichen Finanzen würden durch die umfangreichen materiellen Enteignun-gen stark unter Druck geraten. Die Bauzonenre-serven müssen nuanciert werden, je nachdem ob es sich um Bauland für Wohn- oder Gewerbezwecke handelt. Sie müssen gestützt auf die demografische, wirtschaftliche und kulturelle Realität (z.B. Grundbesitz durch Erbschaft) beurteilt werden. Ein rein quantitativer Ansatz genügt nicht, um die Bauzonenreserven festzulegen. Vielmehr müssen auch die qualitativen (z.B. qualitätsorientierte Verdichtung der städtischen Zentren) und zeitlichen (z.B. Staffelung der Planungsmassnahmen aufgrund von Entwicklungsschwerpunkte) Dimensionen berücksichtigt werden. Die RPG-Teilrevision trägt diesen Aspekten nicht Rechnung.

Der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt, Jacques Melly, zeigt sich erstaunt darüber, dass der Bund für sämtliche Bauzonen des Landes den gleichen Standard in Sachen Verdichtung und Bauweise diktieren will. Die Rückzonung von Bauzonen wird den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung nicht gerecht. Jacques Melly ist der Ansicht, dass die in der RPG-Teilrevision vorgesehenen Bestimmungen die geografischen und soziokulturellen Besonderhei-ten der Randregionen völlig ausser Acht lassen. Daher verstossen sie auch gegen die Grundsätze des Föderalismus.

Claude Roch, Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport, weist seinerseits darauf hin, dass die massive und beschleunigte Rückzonung von Bauzonen zu einer bedenklichen Rechtsunsicherheit führen würde. Zudem hätte diese künstliche Verknappung des Baulands einen Anstieg der Bodenpreise und folglich auch höhere Mieten zur Folge. Die massiven Wertverluste hätten umfangreiche finanzielle Konsequenzen sowohl für die Eigentümer als auch für die öffentliche Hand. Schliesslich verstösst die Fristsetzung für die Überbauung eines Grundstücks gegen die in der Bundesgesetzgebung verankerten demokratischen Grundsätze.