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Prämien für den Kauf von aufladbaren Fahrzeugen und die Installation von Ladestationen
Personen, die ein neues Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen oder eine Ladestation installieren, werden ab dem 1. November 2020 mit einer Prämie belohnt. Die vom Staatsrat angenommene Richtlinie zur Förderung der Elektro- und Hybridmobilität führt die Bedingungen für die Gewährung und die Höhe der Prämien aus. Diese sind abhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge, beziehungsweise der Kapazität der Ladestationen. Mit einer Gesamtinvestition von 7,6 Millionen Franken für diese Massnahmen bekräftigt der Staatsrat sein Engagement für nachhaltige Entwicklung.
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