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Lohngleichheit
Die Lohngleichheit ist zwar eine gesetzliche Verpflichtung, doch Untersuchungen zeigen, dass die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern in der Praxis immer noch mehr als 16% beträgt. Der Staat Wallis möchte sein Engagement für die Einhaltung der Lohngleichheit fortsetzen und lanciert ein Pilotprojekt, um Kontrollen der Lohngleichheit bei Unternehmen und Organisationen einzuführen, die im Jahr 2024 im Wallis einen kantonalen öffentlichen Auftrag erhalten haben. Damit will der Kanton sicherstellen, dass die Arbeitgeber und Partner des Staates die Lohngleichheit einhalten, für ihre Pflichten sensibilisiert sind und allfällige unerklärte geschlechtsspezifische Lohnunterschiede korrigieren. Dieses Pilotprojekt wird dazu dienen, das konkrete Vorgehen bei diesen Kontrollen für eine langfristige Umsetzung zu klären.
Die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern besteht weiterhin, auch wenn sie gegen die Verfassung (Art. 8) und das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verstösst und trotz der im Jahr 2020 eingeführten Pflicht zur Selbstkontrolle für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) verdienen Frauen im Durchschnitt 16,2% weniger pro Monat als Männer, wobei sich dieser Unterschied nur teilweise durch objektive Faktoren erklären lässt. Diese niedrigeren Löhne verringern die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen und führen zu erheblichen Einbussen bei ihrer Altersvorsorge.
Der Staat Wallis setzt sein Engagement für die Förderung der Einhaltung der Lohngleichheit fort und lanciert ein Pilotprojekt, um Kontrollen der Lohngleichheit in Unternehmen und Organisationen einzuführen, die öffentliche Gelder erhalten haben. Das vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) über das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) getragene Pilotprojekt sieht vor, im Jahr 2025 fünf Kontrollen bei Unternehmen durchzuführen, die 2024 einen kantonalen öffentlichen Auftrag erhalten haben. Diese werden nach dem Zufallsprinzip aus den im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (SIMAP) veröffentlichten Vergaben des Kantons Wallis ausgewählt.
Es handelt sich um eine zusätzliche Kontrolle der Einhaltung der Lohngleichheit, nach der Selbstdeklaration ohne Nachweis, die von allen Anbietern bei der Einreichung ihres Angebots verlangt wird, und der Selbstdeklaration mit Nachweis, die Anbieter und Subunternehmer mit mehr als 100 Angestellten vor der Vergabe einreichen müssen.
Die Pilotkontrollen werden von einer verwaltungsexternen Fachperson durchgeführt, welche die Lohnpolitik des Unternehmens nach dem Standardverfahren des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) analysiert. Werden die Lohngleichheitskriterien nicht eingehalten, erhält das Unternehmen die Möglichkeit, Korrekturmassnahmen zu ergreifen und einen qualifizierten Nachweis zu erbringen. Dieser Nachweis ist das Ergebnis einer erneuten Analyse durch eine anerkannte Fachperson, die vom Unternehmen zu bezahlen ist.
Der Zweck dieser Kontrollen besteht darin, die Einhaltung des GlG durch die Arbeitgeber und Partner des Staates sicherzustellen, sie für ihre Verpflichtungen zu sensibilisieren und allfällige unerklärte geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu korrigieren. Die Pilotphase dieser Kontrollen wird es ermöglichen, den Prozess zu evaluieren und anzupassen. Anschliessend sollen die Kontrollen in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 auf Unternehmen ausgeweitet werden, die Subventionen erhalten. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen wird KAGF Vorschläge unterbreiten, um die Kontrollen der Lohngleichheit bei Empfängern öffentlicher Gelder dauerhaft zu etablieren.
Weitere Informationen sowie das Schema zum Ablauf der Pilotkontrollen finden sich unter: www.egalite-vs.ch.