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Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie
Der Staatsrat hat den vom Bundesrat angekündigten Plan zur Kenntnis genommen, die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu lockern und gleichzeitig die gefährdeten Personen weiterhin zu schützen. Er wird die Beschlüsse des Bundes auf kantonaler Ebene umsetzen. Die Regierung wird sie im Detail analysieren, bevor sie die konkreten Bedingungen ihrer Umsetzung auf kantonaler Ebene festlegt. Der Bundesrat kündigte auch neue Massnahmen für Selbständigerwerbende an. Der Staatsrat weist darauf hin, dass die auf kantonaler Ebene eingeführten Hilfsmassnahmen komplementär und subsidiär zu den Bundesmassnahmen sind.
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