Bouquetin
© Arcinfo/ David Marchon

Jagd, Fischerei und Wildtiere

Da die Ziele der Steinbock-Abschussplanung in den letzten Jahren mehrfach nicht vollständig erreicht wurden, führt der Kanton Wallis ab 2026 ein neues Regulierungssystem ein. Dieses sieht ein Grundkontingent von zwei Tieren pro zugelassenem Jäger vor. Die Tarife werden angepasst, und die Zuteilung erfolgt weiterhin im Rahmen der vom Bund genehmigten Abschussplanung. Bei einer Überzahl an Anmeldungen wird eine Auslosung durchgeführt. Die Anmeldungen erfolgen online vom 1. bis 30. April 2026.


Im Wallis erfolgt die Regulierung von Steinwild unter Mitwirkung der Jäger. In den letzten Jahren hat die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) festgestellt, dass das derzeitige System nicht ausreicht, um die Ziele der Jahresplanung zu erreichen. Darüber hinaus sprach sich bei einer Umfrage im Jahr 2025 eine grosse Mehrheit der Jäger für eine Überarbeitung des Modells zur Regulierung der Steinbockpopulation aus. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat die DJFW beschlossen, für die Jagdperiode 2026 ein neues Modell zur Regulierung der Steinbockpopulationen einzuführen.


Die Erteilung der Bewilligungen erfolgt weiterhin unter Einhaltung der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigten Abschussplanung und basiert auf der koloniespezifischen Anzahl Steinwild nach Altersklasse und Geschlecht. Wie im gesetzlichen Rahmen vorgesehen, hat der Kanton die Hoheit über eine ausgewogene Verwaltung der Erteilung von Abschussbewilligungen an jagdberechtigte Antragsteller. Das neue Regulierungsmodell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild».


Neues individuelles Abschusskontingent: Geiss vor Bock

Das neue Modell zur Regulierung von Steinwild sieht vor, das die vorhandenen Kontingente unter allen interessierten Jägern verteilt werden, welche im Jahr vor der Einschreibung ein Patent der Kategorie A, A+B, B oder G im Kanton Wallis bezogen haben.


Wird eine Jägerin oder ein Jäger für die Teilnahme an der Regulierungsjagd auf Steinwild berücksichtigt, erhalten sie ein individuelles Abschusskontingent zugeteilt, welches ihnen gestattet, eine nicht-melke Steingeiss im Alter von 1.5 Jahren oder älter sowie einen Steinbock einer vorab zugeteilten Alterskategorie zu erlegen. Der Abschuss der Steingeiss muss zuerst erfolgen und das erlegte Tier muss dem zuständigen Wildhüter vor dem Abschuss des Steinbocks vorgezeigt werden. Die Bewilligung ist grundsätzlich von August bis November des entspre¬chenden Jahres gültig, wobei die DJFW die genaue Regulierungsperiode definiert. An Sonn- und Feiertagen sowie während der gesamten Dauer der Hochjagd und der Woche davor ist die Regulierungsjagd verboten.


Im Rahmen dieses neuen Modells werden auch die Tarife für die in einem individuellen Kontigent enthaltenen Abschüsse überarbeitet. Der Tarif eines Kontigents setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der Grundtarif, welcher die Ausstellung der Bewilligung und den Abschuss einer Steingeiss umfasst, muss spätestens bis zum 30. Juni bezahlt werden. Die Abschussgebühr für den Steinbock wird erst nach erfolgreichem Abschuss in Rechnung gestellt und variiert je nach Alterskategorie.


Interessierte Jäger, welche die Bedingungen gemäss den in der Weisung festgelegten Modalitäten erfüllen, können sich vom 1. bis 30. April 2026 ausschliesslich über das auf der Homepage der DJFW aufgeschalteten Online-Formular für die Regulierungsjagd auf Steinwild einschreiben. Wenn die Anzahl der Einschreibungen die Anzahl der verfügbaren Kontin¬gente übersteigt, erfolgt die Auswahl der Jäger per Losverfahren durch die DJFW.


Es gilt zu beachten, dass die Jagd für Kunden, die auch ausländischen und ausserkantonalen Jägerinnen und Jägern offensteht, von diesen Neuerungen nicht betroffen ist.


Neue Abschusskontingente für die Dianas

Das neue Modell hat Auswirkung auf die Vergabe von Abschusskontingenten an die Dianas. Zukünftig wird jeder Diana alternierend ein Abschusskontingent für einen Steinbock der Alterskategorie 6-9 beziehungsweise 11+ gemäss bestehendem Turnus zugeteilt. Neu ist, dass diese Abschüsse kostenlos umgesetzt werden können. Der von der Diana bestimmte Jäger registriert sich ebenfalls im Zeitraum zwischen 1. und 30. April 2026 via dem auf der Homepage der DJFW aufgeschalteten Online-Formular.