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Inkrafttreten der neuen kantonalen Baugesetzgebung

Die neue kantonale Baugesetzgebung, Gesetz, Verordnung und Beitrittsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie verwirklicht die Ziele der Raumplanung, ordnet die Kompetenzverteilung zwischen kommunalen und kantonalen Behörden neu und passt die materiellen Vorschriften wie Bauhöhen und Bauziffern, an.