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Hilfe für Selbstständigerwerbende
Infolge des Bundesratsbeschlusses vom 1. Juli 2020 hat der Staatsrat entschieden, die kantonalen Hilfsmassnahmen für Selbstständigerwerbende, die keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben, zu verlängern. Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung im Veranstaltungsbereich, die von den Bundesmassnahmen ausgeschlossen sind, können neu ebenfalls von der Hilfe profitieren.
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