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Grossraubtier
Am Samstagmorgen wurde in der Region Sonnenberge-Lötschental ein Wolf erlegt. Anfang der Woche hatte der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, den Abschuss eines Wolfes in der betroffenen Region angeordnet. Das Raubtier hatte auf einer nicht schützbaren Alp 12 Nutztiere getötet. Damit waren die Voraussetzungen für einen Abschuss gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) erfüllt, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Diese erlaubt den Abschuss eines einzelnen Wolfes, wenn innerhalb von vier Monaten sechs Schafe oder Ziegen getötet wurden.
Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, hatte diesen Entscheid getroffen, nachdem er die zuständigen staatlichen Stellen um eine Analyse der Situation gebeten hatte. Die für die Regulierung geschützter Arten zuständige Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und die für den Herdenschutz zuständige Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) hatten 12 getötete Nutztiere auf einer nicht schützbaren Alp gezählt. Nach Angaben der DJFW war die Anwesenheit eines einzelnen Wolfes bestätigt worden.
Die Voraussetzungen für den Abschuss eines Wolfes waren somit gemäss der revidierten Jagdverordnung (JSV) erfüllt.