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Gleichstellung und Familie

Mit der kantonalen Strategie bis 2035 bestätigt der Kanton Wallis erneut sein Engagement dafür, dass jede Person im Wallis respektiert, geschützt und wertgeschätzt wird, ungeachtet ihrer sexuellen und romantischen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer Geschlechtsmerkmale. Diese Strategie ist das Ergebnis einer partizipativen Vorgehensweise, an der mehrere Dienststellen der Kantonsverwaltung sowie direkt betroffene Partner beteiligt waren. Sie umfasst 50 konkrete Massnahmen, die bis 2035 schrittweise umgesetzt werden sollen.

 


Fortwährendes Engagement

 

Mit der kantonalen Strategie werden die Arbeiten fortgeführt, die das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) in den letzten Jahren unternommen hat. Nach der Umsetzung eines ersten Aktionsplans, der 2022 angenommen wurde, blieb immer noch ein gewisser Bedarf bestehen, namentlich in Bezug auf Diskriminierung, Gewalt, Sichtbarkeit sowie Schulung von Fachkreisen. Daher hat das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) eine Strategie erarbeitet, die auf die lange Sicht ausgelegt ist. Diese Arbeit wurde im Rahmen eines partizipativen Vorgehens umgesetzt, an dem die betroffenen Dienststellen der Kantonsverwaltung sowie Partner aus der Zivilgesellschaft beteiligt waren.

 


Klare Vision und strukturierte Ziele

 

Die kantonale Strategie ist darauf ausgelegt, das Wallis auf die Dauer zu einem Kanton zu machen, in dem Inklusion und Gleichbehandlung gefördert werden, sodass jede und jeder Einzelne hier in Würde leben kann. Sie basiert auf acht strategischen Zielsetzungen, die aus 22 operativen Zielsetzungen und 50 konkreten Massnahmen besteht. Zu den strategischen Zielsetzungen gehören beispielsweise:

  • Begleitung von Gewaltsituationen aufgrund der sexuellen und romantischen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdrucks sowie der Geschlechtsmerkmale;
      
  • Gewährleistung eines respektvollen Lernumfelds, das frei von Diskriminierung ist;
      
  • Gewährleistung eines egalitären Zugangs zu Gesundheitsleistungen, auch was die psychische Gesundheit anbelangt;
      
  • Information und Schulung der Fachkreise zu den Mechanismen von Gewalt und Diskriminierung.

 

Die geplanten Massnahmen werden ermöglichen, die gesteckten Ziele koordiniert und pragmatisch umzusetzen, indem man sich auf die Kompetenzen und Aufträge der Partnerinstitutionen und -vereine stützt. Sie sind insbesondere darauf ausgerichtet, kantonale statistische Daten zu den Lebensrealitäten der LGBTIQ-Community zu erfassen und zu veröffentlichen. Mit den Massnahmen soll auch der jährliche Aktions- und Sichtbarkeitsmonat fortgeführt werden, einhergehend mit einer finanziellen Unterstützung für bevölkerungsnahe Initiativen.

 

In Zusammenarbeit mit den Personalabteilungen der betroffenen Arbeitgeber werden konkrete Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um Inklusion im beruflichen Kontext zu fördern. Ausserdem werden gemeinsam mit der Kantonspolizei und der Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV) Weiterbildungsmodule, die an die Praktiken der Justiz und Polizei angepasst sind, erarbeitet werden.

 

26 der vorgesehenen 50 Massnahmen können bis 2035 mit den vorhandenen Ressourcen umgesetzt werden. Zur Umsetzung der anderen Massnahmen werden zusätzliche Mittel erforderlich sein: bis 2035 wird auf den ordentlichen Budgets jedes Jahr ein Betrag von 76’000 Franken vorgesehen werden. Zudem sollen die Stellenprozente beim KAGF leicht erhöht werden, nämlich um 30% mit Gültigkeit bis 2030.

 


Kantonale Kampagne sowie Aktions- und Sichtbarkeitsmonat

 

Ab dem 17. Mai 2026 wird die jährliche kantonale Kampagne darauf ausgerichtet sein, die Bevölkerung für die Herausforderungen im Zusammenhang mit Diskriminierung zu sensibilisieren. Ausserdem wurde im Rahmen des Aktions- und Sichtbarkeitsmonats, der jedes Jahr vom 17. Mai bis 17. Juni stattfindet, eine Projektausschreibung lanciert. Diese Ausschreibung richtet sich an die Vereine, Gruppen, öffentlichen und staatsnahen Institutionen sowie an jede Struktur, die sich für die Bekämpfung von Diskriminierung einsetzt. Die Projekte können auf die Allgemeinbevölkerung, die Jugendlichen, die Fachkreise oder die direkt Betroffenen ausgerichtet sein. Sie können noch bis zum 1. April unter www.gleichstellung-familie.ch/appel26DE eingereicht werden.

 

Weitere Informationen und Details zu den Massnahmen finden Sie unter www.gleichstellung-vs.ch/stratégieDE