Geldspielgesetz
Die Walliser Regierung unterstützt das neue Bundesgesetz über Geldspiele. Die Revision dieser Gesetzesgrundlage stellt sicher, dass weiterhin wichtige Summen für Kultur-, Sozial- oder Sportprojekte bereitgestellt werden und garantiert den Fortbestand präventiver Massnahmen zur Verhinderung von über- mässigem Glücksspiel und Spielsucht. Im Wallis belaufen sich die von der kantonalen Delegation der Loterie Romande verteilten Beträge auf jährlich rund 25 Millionen Franken, wobei 4 bis 5 Millionen Franken dem kantonalen Sportfonds zugewiesen werden.