3. Rhonekorrektion
Der Staatsrat gibt den Vorentwurf für das Gesetz über die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion in die Vernehmlassung. Be-reits im Juni 2015 wurde ein Dekret zur Schaffung eines Finanzierungsfonds für die 3. Rhonekorrektion an der Urne angenommen. Nun legt der Kanton eine Gesetzesgrundlage vor, die dieses Dekret konso- lidieren und die finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Privaten regeln soll. Die Vernehmlassung der Vorlage dauert bis zum 26. September 2017.