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Erste Bilanz der in Betrieben und auf Baustellen durchgeführten Kontrollen

Seit Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrats über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) werden durch die SUVA Kontrollen auf Baustellen durchgeführt, während das kantonale Arbeitsinspektorat die anderen Sektoren, insbesondere die Industrie, den Detailhandel und die Take-Away-Gastronomiebetriebe kontrolliert. Während die Vorschriften des BAG in den Betrieben im Allgemeinen relativ gut eingehalten werden, ist die Situation auf den Baustellen ein wenig besorgniserregender. Es gibt viele Korrekturwünsche, aber die Unternehmen im Bau- und Verarbeitungsgewerbe reagieren proaktiv auf die angeforderten Massnahmen. Ein Aktivitätsverbot für ein auf die Verarbeitung von Bewehrungsstahl spezialisiertes Unternehmen wurde erstmalig ausgesprochen. Weitere befinden sich in Vorbereitung. Um die Kontrollen auf den Baustellen zu intensivieren, stellt der Staat Wallis der SUVA mehrere kantonale Inspektoren zur Verfügung.