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Entwurf des Dekrets über das Bewilligungsverfahren

Der Staatsrat hat beschlossen, dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf zum Bewilligungsverfahren für alpine Photovoltaik-Grossanlagen zu unterbreiten und stützt sich dabei auf den neuen Artikel 71a des eidgenössischen Energiegesetzes. Konkret sieht der Dekretsentwurf vor, den Staatsrat anstelle der kantonalen Baukommission (KBK) als Bewilligungserstinstanz einzusetzen und damit den direkten Beschwerdeweg ans Kantonsgericht frei zu machen. Um ein rasches Bewilligungsverfahren zu ermöglichen, ist die Rede von der Einführung eines konzentrierten kantonalen Verfahrens bei dem der Staatsrat nach Befragung der verschiedenen Fachstellen in einem einzigen Beschluss sowohl über den Bau der Anlage, als auch über die nötigen Sonderbewilligungen entscheiden würde. Ausserdem stuft der Staatsrat die alpinen Photovoltaik-Grossanlagen fortan als Regierungsangelegenheit ein und unterstellt diese als solche dem Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie (DFE), welches über die nötigen Fachkompetenzen für die Analyse grosser Kraftwerksprojekte verfügt. Mit dem Dekretsentwurf schafft der Staatsrat die Grundlage, dass der Kanton für die Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen für grosse Photovoltaikanlagen vorbereitet ist und die Bundesgesetzgebung effizient und kohärent umgesetzt werden kann.