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Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Um die Ausrottung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) abzuschliessen, verstärkt der Kanton Wallis die Sicherheitsmassnahmen, um das Risiko von Tierverschiebungen zu begrenzen. Auch wenn die aktuelle Situation im Wallis günstig ist, könnten auch Aktivitäten wie Sömmerungen und Ringkuhkämpfe von diesen Massnahmen betroffen sein. Die Bekämpfung dieser Krankheit erfolgt im Interesse aller Rinderzüchter und -züchterinnen. Die BVD ist eine für den Menschen ungefährliche Krankheit.
Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine Krankheit, die bei Wiederkäuern zu hohen Verlusten führt und insbesondere Rinder betrifft. Dank eines gross angelegten nationalen Ausrottungsprogramms ist diese Tierseuche fast vollständig verschwunden. Derzeit sind mehr als 99,8% der Schweizer Rinderbetriebe frei von BVD. Das Virus kann jedoch jederzeit über den Tierverkehr in die Rinderherden gelangen, sich dann sehr schnell ausbreiten und in den betroffenen Betrieben erhebliche Schäden verursachen.
Um ein solches Risiko zu vermeiden, hat die Rindviehbranche in Zusammenarbeit mit dem Bund und den kantonalen Veterinärdiensten beschlossen, die Sicherheitsmassnahmen bei Tierverschiebungen zu verstärken. Zu diesem Zweck kann ab dem 1. November 2026 den Rinderbetrieben auf Grundlage der Ergebnisse der jährlichen Überwachung ein neuer Status „BVD-frei“ zugewiesen werden.
Während einer zweijährigen Übergangsphase, die am 1. November 2024 begann, hilft ein neues Instrument den Tierhaltern, einen möglichst sicheren Tierverkehr zu gewährleisten, um die Kriterien für den Status „BVD-frei“ zu erfüllen: die BVD-Ampel. Sie zeigt das inhärente BVD-Risiko eines Betriebes an und ermöglicht es so den Tierhaltern, ihre Betriebe vor der Einschleppung des BVD-Virus zu schützen, indem sie die Herden auswählen, mit denen ihre Tiere in Kontakt kommen. Dieses Tool wird in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) in den Betriebsdetails angezeigt und kann von allen Rinderhaltern eingesehen werden.
Die mehr als 1200 Walliser Rinderzüchter und -züchterinnen wurden darüber informiert, dass die Einhaltung dieser Vorsichtsmassnahmen es ermöglichen wird, 2026 den neuen Status „BVD-frei“ zu erhalten. Dies ist eine notwendige Bedingung, um die Tierverkehrsbeschränkungen zu vermeiden, die dann für nicht-freie Betriebe gelten werden, wie z.B. das Verbot, Tiere gemeinsam zu sömmern oder an Ringkuhkämpfen teilzunehmen.
Für weitere Informationen: https://www.vs.ch/de/web/scav/veterinaerwesen/krankheiten