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Dienststelle für Raumentwicklung

Der Staatsrat hat die Teilrevision des kantonalen Richtplans (kRP) zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen genehmigt. Mit dieser Teilrevision soll insbesondere den im Rahmen der Gesamtrevision des kRP vom Bund festgelegten Aufträgen, den neuen bundesrechtlichen Grundlagen sowie den vom Staatsrat beschlossenen neuen Strategien Rechnung getragen werden. Die Vernehmlassung läuft bis zum 17. März 2025. Eine öffentliche Auflage ist für Mai 2025 geplant.


Der kantonale Richtplan, das Instrument zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten, wurde nach seiner Gesamtrevision 2019 vom Bundesrat genehmigt. Allerdings müssen von den 49 in diesem Planungsinstrument enthaltenen Koordinationsblättern einige geändert werden, um den im Rahmen der Genehmigung vom Bund festgelegten Aufträgen zu entsprechen, andere wiederum müssen nach dem Erlass neuer bundesrechtlicher Grundlagen überarbeitet oder an neue kantonale Strategien, wie zum Beispiel das kantonale Landschaftskonzept oder den kantonale Bewirtschaftungsplan für Deponien und Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle, angepasst werden.


Somit werden im Rahmen dieser Teilrevision siebzehn Koordinationsblätter, in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 1 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG), bei den Gemeinden, den Gemeindeverbänden, den Trägern raumwirksamer Aufgaben und den Umweltorganisationen in die Vernehmlassung gegeben.


Zwölf Blätter wurden bereits im November 2023 ein erstes Mal in die Vernehmlassung gegeben. Nach der Analyse der Ergebnisse wurde das Verfahren jedoch ausgesetzt, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die Zonennutzungspläne (ZNP) in den Gemeinden vertieft zu prüfen. Diese zwölf Koordinationsblätter betreffen Schutz, Pflege und Aufwertung der Landschaft (Blatt A.8), Camping (Blatt B.3), Skigebiete (Blatt B.4), Schienennetze (Blatt D.3), Energieversorgung (Blatt E.3), Solaranlagen (Blatt E.5), Windkraftanlagen (Blatt E.6), Energietransport und -verteilung (Blatt E.7) sowie zwei Blätter für die Querschnittsthemen Landschaft (T.1) und Untergrund (T.3). Von den Koordinationsblättern, die Ende 2023 in die Vernehmlassung gegeben wurden, wurden deren zwei wieder zurückgezogen, nachdem das Klimagesetz durch die Walliser Bevölkerung abgelehnt und das Projekt zur Kantonalisierung des Flughafens Sitten aufgegeben worden war. Es handelt sich um die Blätter T.1 «Klimawandel» und D.8 «Luftfahrtinfrastrukturen».

 

Somit sind in dieser neuerlichen Vernehmlassung nun zehn Koordinationsblätter der Vernehmlassung von 2023 enthalten. Hinzu kommen sieben Blätter betreffend die Reben (A.3), den Alltagslangsamverkehr (D.5), die Versorgung mit Stein- und Erdmaterial (E.8) und die Deponien (E.9) und ausserdem die Blätter A.5a «Zonen für landschaftsprägende Bauten» und A.5b «Weilerzonen», die ausgearbeitet wurden, nachdem der Bund das Blatt A.5 «Maiensäss-, Weiler- und Erhaltungszonen» bei der Gesamtrevision sistiert hatte. Diese Koordinationsblätter stützen sich insbesondere auf das neue kantonale Landschaftskonzept.


Das Blatt C.4 «Arbeitszonen» sowie die damit verbundene Strategie vervollständigen die Liste der in die Vernehmlassung gegebenen Koordinationsblätter. Ziel dieser Strategie ist es, eine territoriale Vision zu definieren, die die Entwicklung der Wirtschaftszweige auf dem Kantonsgebiet in 15 und in 25 Jahren vorhersieht, und dies unter Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung und unter Befolgung der Aufträge des Bundesrates.


Diese unter Mitarbeit von rund zwanzig Dienststellen der Kantonsverwaltung erarbeitete Teilrevision des kRP hat zu Aktualisierungen geführt, die es den Gemeinden unter anderem erlauben, ihre räumlichen Strategien zu entwickeln oder anzupassen und ihre Planungsinstrumente nachzuführen.


Der Staatsrat hat das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt ermächtigt, diese Teilrevision in die Vernehmlassung zu geben. Die entsprechenden Unterlagen sind unter www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen verfügbar. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 17. März 2025. Die Bevölkerung wird während der öffentlichen Auflage im Mai 2025 dazu Stellung nehmen können. Anschliessend wird die Teilrevision dem Grossen Rat unterbreitet, bevor sie Anfang 2026 dem Bund zur Genehmigung eingereicht wird.