Haut Val de bagne

Dienststelle für Mobilität

Errichtung einer militärischen Behelfsbrücke und Bau einer kommunalen Strasse am linken Ufer


Um die Strassenzufahrten zum Haut Val de Bagnes rasch wiederherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, die am 4. September 2024 aktivierte allgemeine Polizeiklausel zu ändern und zu ergänzen. Die Klausel gilt ab sofort für die Errichtung einer Behelfsbrücke der Armee auf der Kantonsstrasse zwischen Le Fregnolay und Lourtier und für den Bau einer kommunalen Notfallstrasse am linken Ufer der Dranse sowie der für deren Sicherheit erforderlichen Schutzbauten. Die Frist für den Wiederaufbau der Brücke auf der Kantonsstrasse zwischen Lourtier und Sarreyer und für den Bau der Galerie wird bis Ende 2027 verlängert.


Die erneuten Murgänge, die sich seit dem 2. Juni 2025 im Haut Val de Bagnes ereigneten, haben in der Region Lourtier erhebliche Schäden verursacht. Die nach den Unwettern von 2024 errichtete Sicherungsbrücke auf der Kantonsstrasse wurde weggerissen, und die das Bachbett des Fregnolay überquerende Kantonsstrasse wurde zwischen Fregnolay und Les Epenays zugedeckt. Ausserdem musste die Baustelle für die Schutzgalerie, ebenfalls zwischen Fregnolay und Les Epenays, aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden, da sie von Murgängen verschüttet wurde. Damit ist die Bevölkerung des Haut Val de Bagnes zum zweiten Mal in zwei Jahren vom Rest des Tals abgeschnitten.


Um die für die Wiederherstellung dieser Strassenzufahrten erforderlichen Bauarbeiten rasch durchführen zu können, hat der Staatsrat beschlossen, die am 4. September 2024 aktivierte allgemeine Polizeiklausel, die ihrerseits die Klausel vom 31. Juli 2024 ergänzte, erneut zu ändern und zu ergänzen. Diese Klausel erlaubt es, die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und dem öffentlichen Beschaffungsrecht auszunehmen, dies in Einklang mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Sie darf angewendet werden, wenn die öffentliche Ordnung, d. h. die Sicherheit von Staat, Personen und Gütern sowie die öffentliche Gesundheit und Ruhe, von schwerem Schaden bedroht sind, der nicht anders abzuwenden ist.


In diesem konkreten Fall ist die allgemeine Polizeiklausel durch die dringende Notwendigkeit gerechtfertigt, die öffentlichen Strassen wiederherzustellen, die den Zugang zu den verschiedenen betroffenen Ortschaften ermöglichen. Zudem sind diese Strassen unerlässlich, um unter anderem den Einsatz von Rettungsdiensten zu gewährleisten, aber auch um für die öffentliche Ordnung zu sorgen. Sie sind auch notwendig, um den Unterhalt am Mauvoisin-Staudamm und am Kraftwerk Fionnay aufrechtzuerhalten.


Die Durchführung eines ordentlichen Planauflageverfahrens würde mehrere Monate in Anspruch nehmen, was eine ernsthafte Bedrohung und Störung der öffentlichen Ordnung darstellen würde. Aus diesem Grund werden die folgenden Arbeiten zu Werken von öffentlichem Interesse erklärt und in Anwendung der allgemeinen Polizeiklausel bewilligt:

  • Die Errichtung einer Behelfsbrücke und der dazugehörigen Plattformen durch die Schweizer Armee. Dieses Bauwerk ermöglicht eine rasche Wiedereröffnung der Kantonsstrasse und damit die Erschliessung der Talsohle des Haut Val de Bagnes. Die Wiedereröffnung ermöglicht auch die Zufahrt zur Baustelle der im Bau befindlichen Galerie zwischen Fregnolay und Les Epenays sowie die Zufahrt zur künftigen Baustelle der kommunalen Notfallstrasse am linken Ufer der Dranse.
     
  • Die vorgezogenen Bauarbeiten für eine kommunale Notfallstrasse am linken Ufer der Dranse, die Champsec mit Lourtier, in Verlängerung des Chemin de la Sasse, verbindet. Dazu muss auch die bestehende Strasse zwischen Champsec und La Sasse ausgebaut werden, um den künftigen Verkehr aufnehmen zu können. Angesichts der Dauer der Bauarbeiten für die Schutzgalerie und der hohen Wahrscheinlichkeit neuer Murgänge möchte der Gemeinderat eine 4.5 Meter breite Strasse bauen, die für ein Höchstgewicht von 40 Tonnen ausgelegt ist. Der Verkehr auf der einspurigen Strasse soll durch Ampeln geregelt werden.

  • Die vorgezogenen Bauarbeiten für Schutzbauten, die sicherlich erforderlich sein werden, um diese Strasse am linken Ufer der Dranse vor möglichen Hang-Naturgefahren zu schützen.


Die Bewilligungen für die vorgezogenen Bauarbeiten sind für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig.

Im Übrigen wird die Polizeiklausel vom 4. September 2024 geändert, indem für den Wiederaufbau der Brücke unterhalb von Sarreyer auf der Kantonsstrasse zwischen Lourtier und Sarreyer sowie für den Bau der gedeckten Galerie auf der Strasse Champsec-Lourtier, auf Höhe des Wildbachs Fregnoley, eine Fristverlängerung gewährt wird. Diese Fristverlängerung erstreckt sich aufgrund der Komplexität der auszuführenden Arbeiten und der Instabilität des Geländes bis zum 31. Dezember 2027.