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Dienststelle für Kultur
Neuer Elan für die Walliser Kulturpolitik
Der Kanton Wallis revidiert sein Kulturförderungsgesetz (KFG), um den aktuellen Herausforderungen des Kultursektors wirksamer zu begegnen. Diese Teilrevision verfolgt insbesondere das Ziel, den Zugang zur Kultur zu stärken, die Arbeitsbedingungen der Kulturschaffenden zu verbessern, die Kulturinstitutionen nachhaltig zu stärken, Ausbildungseinrichtungen im Bereich der darstellenden Künste anzuerkennen und zu unterstützen und die Finanzierung der Musikschulen zu konsolidieren und die Kultur- und Kreativwirtschaft besser zu unterstützen. Die Revision spiegelt ein klares Bestreben: die kulturellen Ambitionen des Kantons sollen der konkreten aktuellen Realität des Sektors angepasst werden, im Sinne von Koordination, Nachhaltigkeit und Öffnung.
Das Walliser Kulturförderungsgesetz (KFG), das 1996 angenommen wurde, hat während der letzten dreissig Jahre die bemerkenswerte Entwicklung des kantonalen Kultursektors begleitet. Im Licht dieser Errungenschaften und vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen der Kulturlandschaft ist eine Teilrevision des KFG erforderlich.
Die Revision trägt den strukturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung, welche in den vergangenen Jahren im Kulturbereich beobachtet wurden – insbesondere als Folge der Covid-19-Pandemie.
Die wichtigsten Neuheiten der Revision
- Stärkere Unterstützung der Musikschulen: Der kantonale Beitrag pro Unterrichtseinheit wird von 40 auf 50% erhöht. Die Gemeinden leisten neu einen Mindestbeitrag von 10%. Ziel ist es, den Zugang zur musikalischen Bildung zu fördern und die finanzielle Belastung der Eltern zu reduzieren.
- Anerkennung der Bildungsstätten im Bereich der darstellenden Künste (Tanz, Theater, Zirkuskunst): Basierend auf dem Modell der Musikschulen sollen nicht gewinnorientierten Bildungsstätten strukturierende Unterstützung erhalten.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende: Im Fokus stehen die Nachhaltigkeit und Anerkennung der beruflichen Laufbahnen.
- Schaffung von Kulturregionen: Die geplante Teilrevision des KFG schafft die rechtliche Grundlage für die Bildung von Kulturregionen, um die Zusammenarbeit auf interkommunaler Ebene zu fördern.
- Neues Förderinstrument für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Ein in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) verwaltetes Instrument soll geschaffen werden.
- Anerkennung der Kantonsarchäologie als kantonale Kulturinstitution: Diese symbolische Aufwertung stärkt ihre Rolle, ohne die bestehenden Aufgaben zu verändern.
- Neue Aufgabe für die Mediathek Wallis: Die Mediathek Wallis wird künftig mit Unterstützung und Beratung zur Koordinierung der wissenschaftlichen Bibliotheken des Kantons beitragen.
Die Revision des KFG ist eine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen kulturelle Teilhabe, Nachhaltigkeit (gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische) sowie die Anerkennung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure der Walliser Kulturszene. Sie basiert auf einem intensiven Dialog zwischen den öffentlichen Körperschaften und den Kulturkreisen.
Entwurf insgesamt gut aufgenommen
Der Vorentwurf zur Teilrevision des KFG wurde insgesamt positiv aufgenommen – insbesondere aufgrund seiner guten Lesbarkeit, seiner klaren Struktur und der verstärkten Zielsetzung. Die Vernehmlassung ermöglichte es zudem, den Gesetzesentwurf in gewissen Punkten zu präzisieren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Datenschutz und der Rolle der Gemeinden, bevor er dem Grossen Rat unterbreitet wurde.
Ein klares Bekenntnis zur kulturellen Ambition des Kantons
Mit dieser Revision bekräftigt der Kanton Wallis sein Engagement für eine lebendige, zugängliche und innovative Kultur, welche in der konkreten lokalen Realität verankert ist. Ziel ist es, die Bedingungen so zu gestalten, dass die Kulturschaffenden weiterhin zum sozialen Zusammenhalt, zum kritischen Geist und zur Ausstrahlung des Kanons – in der Schweiz und darüber hinaus – beitragen können.
Die Vorlage wird nun dem Grossen Rat zur Bearbeitung unterbreitet. Die vom Staatsrat vorgeschlagenen Bestimmungen haben direkte finanzielle Auswirkungen für den Kanton Wallis, die auf rund 5 Millionen Franken jährlich geschätzt werden.