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Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Nach dem Vorbild des Sommers 2024 hat der Staatsrat in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern des Baugewerbes sein Warnsystem und seinen Präventionsplan angepasst. Gemeinsam werden erneut Pilotprojekte gestartet, um die Arbeitnehmenden durch ein System mit Alarmarmbändern besser zu schützen.


Der Kanton Wallis ist immer regelmässiger von Hitzeperioden betroffen. Die im Freien tätigen Arbeitnehmenden müssen durch wirksame Massnahmen geschützt werden, um die Risiken für ihre Gesundheit zu begrenzen.


Initiiert im Jahr 2024 vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) und seiner Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA), wurden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern des Baugewerbes neue Präventionsmassnahmen entwickelt.


Im Sommer 2024 wurden im Rahmen eines Pilotprojekts rund 100 freiwillige Arbeitnehmende überwacht, die auf Walliser Baustellen tätig waren und die alle mit einem individuellen Alarmarmband ausgestattet waren, welches das Risiko eines Hitzschlags erkannte. Dieses Pilotprojekt ermöglichte:

  • den Träger des Alarmarmbands vor dem Auftreten schwerer Symptome zu alarmieren (dem Gerät entging kein hitzebedingtes Unwohlsein);
  • den Träger dazu zu bewegen, seine Belastung nach einer kurzen Pause anzupassen und so wiederholte Alarme zu vermeiden;
  • die Bedeutung der Anpassung der Arbeit an die klimatischen Bedingungen hervorzuheben (schwere Arbeit, Arbeitsintensität);
  • den falschen Glauben an die schützende Wirkung der Höhe zu entkräften (mehrere Alarme wurden in der Höhe zwischen 1'200m und 1'900m registriert).

 

Mehr als 2/3 der Alarme traten nicht während, sondern ausserhalb der beiden von den Gesundheitsbehörden ausgelösten Hitzewarnungen auf, d. h. unterhalb einer Durchschnittstemperatur (Nacht/Tag) von 25 °C an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

 


Gezielte Prävention


Um die oben genannten Feststellungen aufzuwerten, wurden vier Schritte gleichzeitig durchgeführt:

  1. Die Gemeinden wurden kürzlich aufgefordert, die Unternehmen nach Möglichkeit früher mit schweren Arbeiten im Freien ab 28°C im Schatten beginnen zu lassen, wie z. B. intensive Grabungsarbeiten (ab 05.30 Uhr am Einsatzort), damit die Arbeitnehmenden während der heissesten Stunden weniger gefährdet sind.
  2. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die Notwendigkeit gelegt, die im Schutzplan der Suva geforderten Massnahmen einzuhalten, insbesondere die Bereitstellung von Schattenbereichen, ausreichenden Getränken und Pausen für die im Freien tätigen Personen.
  3. Darüber hinaus wurden öffentliche und halböffentliche Auftraggeber aufgefordert, auf die Verhängung von Strafen bei nicht fristgerechter Rückgabe von Arbeiten zu verzichten, wenn dies durch Hitzeperioden verursacht wurde.
  4. Parallel dazu wurden zwei neue Pilotprojekte zur Überwachung von Risiken gestartet:
  • Im Freien
    70 freiwillige Arbeiter aus verschiedenen privaten Rohbau-, Teer- und Zimmereiunternehmen wurden mit Alarmarmbändern ausgestattet.

    Die Kosten der Armbänder für diese zweite Testphase werden von den paritätischen Berufskommissionen getragen, während der Staat die Überwachungsinstrumente (WBGT) und die Spezialisten zur Verfügung stellt, die die Überwachung sicherstellen sollen.

    Ausserdem werden 30 Alarmarmbänder an Unternehmen verteilt, die an einem Test interessiert sind.

  • Im Innern
    Insgesamt wurden 100 Arbeiter der Metallindustrie in Siders und der Chemieindustrie in Monthey ebenfalls mit Alarmarmbändern ausgestattet.

 

Eine weitere Bilanz wird bis Ende 2025 gezogen, sobald die Analysen abgeschlossen sind.


Schliesslich sehen die Gesamtarbeitsverträge der Baubranchen im Wallis ein flexibles Zeitmanagement vor, welches es den Unternehmen ermöglicht, die Arbeiten zu planen, dies auch im Hinblick auf die Bewahrung der Gesundheit der beteiligten Arbeitnehmenden.


Weitere Informationen sind online auf der Website der DAA verfügbar (Arbeiten bei Sonne und Hitze - vs.ch).