NFA II: Evaluationsberichte
Vier Jahre nach der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (nachfolgend NFA II) wurden, wie in den ge-setzlichen Grundlagen festgehalten, zwei Evaluationsberichte erstellt. Die Arbeiten wurden von einem paritätischen Ausschuss geleitet, der sich aus Vertretern des Kantons und der Gemeinden zusammensetzt. Im ersten Bericht wird aufgezeigt, dass die Umsetzung der NFA II zu keinem wesentlichen Ungleichgewicht zwischen dem Kanton und den Gemeinden geführt hat. Der zweite Bericht kommt zum Schluss, dass das interkommunale Finanzausgleichssystem effizient und stabil ist. Die kantonalen sowie die kommunalen Behörden sind mit den Ergebnissen zufrieden. Es sind keine sofortigen Verbesserungsmassnahmen notwendig. Der vom Vorsteher des Departements für Finanzen und Institutionen (DFI) in Auftrag gegebene Zusatzbericht des Finanzinspektorats bestätigt zudem, dass die Kantonsbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bezahlt werden.
Nach der 2008 in Kraft getretenen Reform der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beschloss der Staatsrat mit dem Projekt NFA II grundlegende Reformen einzuführen. Im September 2011 verabschiedete der Grosse Rat die Vorlage.
Gemäss den entsprechenden Gesetzesbestimmungen müssen nach vier Jahren zwei Evaluationsberichte vorgelegt werden. Um die partner- schaftlichen Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu wahren, hat der Staatsrat eine Ad-hoc-Projektorganisation eingerichtet, die auch einen paritätischen Ausschuss aus Vertretern des Kanton und der Gemeinden umfasste.
Evaluationsbericht des interkommunalen Finanzausgleichs
Beim Inkrafttreten des neuen Systems im Jahr 2012 belief sich der Nettobetrag des interkommunalen Ausgleichsfonds auf 53.7 Mio. Franken (durch den Kanton mit 32.4 Mio. und durch die Gemeinden mit 21.3 Mio. geäufnet). Im Jahr 2015 betrug dieser 61.7 Mio. (37.2 Mio. zulasten des Kantons und 24.5 Mio. zulasten der Gemeinden), was im ersten Anwendungszeitraum des neuen Ausgleichssystems einer Zunahme von 15% entspricht.
Die Evaluation beurteilt das neue Finanzausgleichssystem als effizient und stabil. Diese Feststellung leitet sich hauptsächlich aus den nachstehenden Schlussfolgerungen ab. Die 2011 vom Gesetzgeber festgelegten Ziele wurden sowohl für den Ressourcen- als auch für den Lastenausgleich erreicht. Das minimale Ressourcenziel, welches von den ressourcenschwachen Gemeinden erreicht wurde, wird als zufriedenstellend bewertet, zumal in den vier betrachteten Jahren Werte zwischen 84 und 85% erreicht wurden (gegenüber einem kantonalen Durchschnitt von 100%). Das implementierte System hatte keine negativen Folgen auf die Besteuerung durch die Gemeinden. Es konnten den Gemeinden sogar höhere frei verfügbare Mittel zugewiesen werden als mit dem alten System.
Auch konnten die verschiedenen Disparitäten bezüglich des Steuerpotentials, der Typologie, der soziodemografischen oder der geotopografischen Situation vermindert werden. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass der Finanzausgleich keine Bremse mehr für Gemeindefusionen darstellt.
Das System kann daher in seiner aktuellen Form für den Zeitraum 2016-2019 weitergeführt werden.
Bericht über die Umsetzung des Projekts NFA II
Im zweiten Bericht wurde eine Analyse über den Verwirklichungsgrad der Zielsetzungen der NFA II und der Auswirkungen dieses Projekts auf die finanzielle Lage des Kantons und der Gemeinden in ihrer Gesamtheit vorgenommen. Die durch-geführte Analyse lässt den Schluss zu, dass weder die Kantons- noch die Gemeindefinanzen nach der Umsetzung der Bestimmungen der NFA II eine offensichtliche Verschlechterung erfahren haben.
Der Bericht präsentiert ebenfalls die Kartografie der verflochtenen Finanzströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Das Volumen der Ströme Kanton-Gemeinden hat mit den Jahren zugenommen. Diese Zunahme hängt vor allem mit den steigenden Kosten der öffentlichen Leistungen zusammen.
Die Analyse der Globalbilanzen verstärkt die Auffassung, dass die Reform weder die Gemeinden noch den Kanton wirklich benachteiligt. Die bei Projektbeginn erstellte Globalbilanz sah ein Ergebnis zulasten des Kantons vor (+2.5 Mio.). Die im Jahr 2016 durchgeführten Simulationen zeigen einen Trend zuungunsten des Kantons (+9.8 Mio.), was einer angemessenen Entwicklung entspricht (+7.3 Mio.). Diese Zunahme ist hauptsächlich auf die Auswirkungen des interkommunalen Finanzausgleichs zurückzuführen.
Zusammengefasst kann die Umsetzung des Projekts NFA II als ausgewogen beurteilt werden und ist Ausdruck einer stärkeren institutionellen Solidarität, die dennoch eine optimale Zusammenarbeit und Koordination zwischen dem Kanton und den Gemeinden erfordert. Es wird daher keine sofortige Korrekturmassnahme vorgeschlagen.
Allerdings wird der Staatsrat die Entwicklung des interkommunalen Finanzausgleichssystem auf-merksam verfolgen und die nötigen Massnahmen im Rahmen der bestehenden Gesetzesbestimmungen treffen, um das durch dieses System entstandene finanzielle Ungleichgewicht zu beschränken oder gar zu reduzieren. Zudem wird er die Kompensationsmöglichkeiten für das Ungleichgewicht von 14 Millionen Franken zulasten des Kantons prüfen, welches durch die Rückweisung des Gesetzes über die zweite Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen (GPAS2) durch den Grossen Rat an den Staatsrat entstanden ist.
Parallel zu den beiden Berichten hat der Vorsteher des DFI das kantonale Finanzinspektorat damit beauftragt, die Finanzströme Staat-Gemeinden zu analysieren. Diese Arbeit bestätigt, dass der Kanton die fälligen Beiträge gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den entsprechenden Beschlüssen bezahlt.
Der Staatsrat sowie der Verband Walliser Gemeinden sind mit der geleisteten Arbeit des paritätischen Ausschusses und des Finanzinspektorats sowie den Schlussfolgerungen der drei Analysen zufrieden.