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Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Das Programm eJustiz VS wird vom Kantonsgericht, der Staatsanwaltschaft und dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) lanciert. Dieses Programm, das eine Anpassung an neue bundesrechtliche Anforderungen ermöglichen wird, zielt auf eine Digitalisierung der Walliser Justiz ab.  So werden die Mitarbeitenden der Gerichte und der Staatsanwaltschaft sämtliche Fälle digital bearbeiten können, was in einem Umfeld, in dem die Anzahl der Fälle ständig zunimmt, zu einer Zeitersparnis führt. Darüber hinaus können die Akten der Fälle elektronisch an alle Akteurinnen und Akteure der Justizkette übermittelt werden, wobei ihre Beweiskraft erhalten bleibt. Die Umsetzung des Programms ist für Ende 2028 geplant.


Das Kantonsgericht, die Staatsanwaltschaft und das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) lancieren das Programm eJustiz VS. Ziel ist es, die Anforderungen des neuen Bundesgesetzes über die Plattformen für den elektronischen Rechtsverkehr im Justizbereich (BEKJ) zu erfüllen, das jeden Kanton verpflichtet, die Justiz bis 2030 zu digitalisieren.


Dieses Programm wird es den Mitarbeitenden der kantonalen Gerichte und der Staatsanwaltschaft ermöglichen, die Akten digital zu bearbeiten, und den Akteuren der Gerichtskette, untereinander in elektronischem Format zu kommunizieren, wobei die Beweiskraft der Akten erhalten bleibt. Die Akten können schnell an alle Akteure der Gerichtskette weitergeleitet und den Vertretern der Parteien zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Kantonsgericht und der Staatsanwaltschaft werden vor allem die Polizei, die Opferhilfe-Zentren, die Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV), das Amt für Sanktionen und Begleitmassnahmen und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) von diesem Programm profitieren. Darüber hinaus werden auch die Instanzen, die häufig mit der Justizkette kommunizieren, von diesem Programm profitieren und die Gerichtsunterlagen und -dossiers in elektronischer Form übermitteln, d.h. insbesondere der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS), die Kantonale Steuerverwaltung (KSV), die Staatskanzlei als Beschwerdeorgan sowie die Rechtsanwälte und qualifizierten Vertreter. Diese Digitalisierung der Justiz wird die Verwaltung der Fälle in einem Kontext erleichtern, in dem ihre Zahl ständig zunimmt. Sie wird auch dazu beitragen, bei bestimmten Vorgängen Zeit zu sparen. Die Umsetzung des Programms eJustiz VS wird im Übrigen mehrere Gesetzesanpassungen erfordern, die bis 2028 erfolgen sollen.


Zur Durchführung dieses Programms wurde ein Lenkungsausschuss gebildet, der von der Generalstaatsanwältin geleitet wird und ebenfalls aus einem Kantonsrichter und dem Vorsteher des DSIS besteht. Seine Kosten, die sich über die Dauer des Programms auf 21 Millionen Franken belaufen, werden aus dem ordentlichen Budget des Staates Wallis finanziert.