- Startseite
- /
- Brandkatastrophe vom 1. Januar in Crans-Montana

Brandkatastrophe vom 1. Januar in Crans-Montana
Der Staatsrat hat den Entwurf für die Statuten der Stiftung Beloved verabschiedet. Über die neu gegründete Stiftung sollen die Opfer des Brandes vom 1. Januar 2026 in Crans-Montana und ihre direkt betroffenen Angehörigen kurz-, mittel- und langfristig Unterstützung erhalten. Daneben sollen auch Projekte zum Gedenken an die Opfer oder Präventionsmassnahmen unterstützt werden. Weiter hat die Regierung einen Teil der Mitglieder des Stiftungsrates bezeichnet, der von der ehemaligen Bundespräsidentin Doris Leuthard präsidiert werden soll. Das Anfangskapital der Stiftung setzt sich zusammen aus einer Millionen Franken für den Betrieb der Stiftung sowie aus Spendenzusagen von derzeit 17 Millionen Franken, darunter die 10 Millionen Franken, die der Staatsrat beisteuern will.
Der Staatsrat hat den Entwurf für die Statuten der vom Staat Wallis gegründeten Stiftung Beloved verabschiedet, mit der die Opfer der Brandkatastrophe vom 1. Januar in Crans-Montana und ihre direkt betroffenen Angehörigen kurz-, mittel- und langfristig unterstützt werden sollen. Die Gründung der Stiftung erfolgt als Reaktion auf die riesige Solidaritätswelle im Nachgang der Tragödie und auf die Notwendigkeit, die finanziellen Folgen für die Opfer und ihre Familien so weit wie möglich abzumildern, nachdem die rechtliche Klärung der Haftungsfragen einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.
Hauptziel der Stiftung ist es, den Hinterbliebenen der Verstorbenen, allen Verletzten, ihren direkt betroffenen Angehörigen sowie den Einsatzkräften, die in die Brandbekämpfung oder die Erstversorgung der Opfer involviert waren, unabhängig von ihrem Wohnort finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die solidarisch gedachte Hilfe soll möglichst zielgerichtet, unbürokratisch und rasch erfolgen sowie mit anderen möglichen Unterstützungsmassnahmen, etwa Leistungen von Versicherungen, abgestimmt werden. Sie soll vorübergehend oder dauerhaft einen nachgewiesenen und dringenden Bedarf an Kosten decken, die von anderen Instanzen nicht oder nicht rasch genug übernommen werden. Die Stiftung wird unabhängig über die Verteilung der Spenden entscheiden. Daneben wird sie verschiedene Vorgehen und Initiativen, insbesondere zum Gedenken an die Tragödie, ebenso unterstützen wie Brandschutzpräventions- oder andere Projekte mit einem Bezug zur Brandkatastrophe, die von oder für die Betroffenen durchgeführt werden.
Verwaltet wird die Stiftung von einem Stiftungsrat aus neun Mitgliedern, allesamt Persönlichkeiten mit einem grossen Renommee für ihre Expertise und ihr Engagement in den Bereichen Medizin, Opferhilfe oder psychosoziale Betreuung. Präsidiert wird der Stiftungsrat von der ehemaligen Bundespräsidentin Doris Leuthard. Neben den beiden Ärzten Prof. François Sarasin, ehemaliger Leiter der Notfallstation der HUG, und Mette M. Berger, Honorarprofessorin der UNIL für Intensivpflege und ehemalige Leiterin des Zentrums für Schwerbrandverletzte des CHUV, werden dem Rat folgende Personen angehören: Roberto Taibo, Senior Account Executive eines multinationalen Rechenzentrumsbetreibers und Vertreter der Familien der Schweizer Opfer, Anne-Carole Dufour, Vertreterin der wichtigsten privaten Gönnerinnen und Gönner, Nicola Thibaudeau, Ingenieurin, Unternehmerin und Verwaltungsratsmitglied mehrerer Unternehmen, Prof. Dr. Anne-Christine Fornage, ordentliche Professorin für Privatrecht an der UNIL, sowie General (2S) Jacques Hébrard, Vertreter der Familien der französischen Opfer und ehemaliger nationaler Koordinator für die Unterstützung von Opfern und Familien von Katastrophenopfern bei der französischen Délégation Interministérielle à l’Aide aux Victimes. Komplettiert wird der Stiftungsrat durch eine Vertretungsperson der italienischen Opferfamilien, die für den Moment noch nicht ernannt ist.
Es wird Aufgabe des Stiftungsrates sein, in entsprechenden Reglementen die Organisation sowie alle für die Realisierung des Stiftungszwecks erforderlichen Bestimmungen, insbesondere die Kriterien für die Vergabe der Spenden, festzulegen. Daneben wird er ein Exekutivbüro bestimmen, das sich um die Vergabe der Spenden und um die administrativen Belange der Stiftung kümmern wird.
Um den Stiftungsbetrieb sicherzustellen, will der Kanton Wallis die Stiftung Beloved mit einem Anfangskapital von einer Million Franken dotieren, die aus dem Gewinn der Loterie Romande stammt und dem Staatsrat für dessen Solidaritätsaktionen zur Verfügung gestellt wird. Das Vermögen der Stiftung wird zudem aus Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Privatpersonen und anderer Organe gebildet. Die Spendenzusagen belaufen sich derzeit auf rund 17 Millionen Franken, wovon 10 Millionen Franken die Walliser Regierung beisteuern will. In diesem Zusammenhang hat der Staatsrat dem Parlament vor Kurzem ein Nachtragskreditbegehren unterbreitet, um diese Ausgaben zu finanzieren. Der Grosse Rat wird in seiner Märzsession über diesen Nachtragskredit beraten.
Bevor die Stiftung offiziell gegründet werden kann, wird man die Stiftungsstatuten den Vertreterinnen und Vertretern der Opferfamilien, den wichtigsten privaten und öffentlichen Gönnerinnen und Gönnern sowie dem Bund vorlegen, um ihre Meinungen und Vorschläge einzuholen.