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Bestandsaufnahme der Schäden und Unterstützung der Betroffenen
Die verschiedenen betroffenen Dienststellen haben ein Inventar der wetterbedingten Schäden erstellt, die Anspruch auf eine kantonale finanzielle Unterstützung begründen. Die Kosten für die dringenden Wiederherstellungsarbeiten belaufen sich für den Staat Wallis auf 141 Millionen Franken brutto. Sie betreffen hauptsächlich Gewässerverbauungen, das kantonale Strassennetz oder auch land- und forstwirtschaftliche Infrastrukturen. Es wurden auch ordentliche oder zusätzliche Wiederherstellungsprojekte festgestellt. Sie belaufen sich auf 76 Millionen Franken brutto und werden in einem zweiten Schritt nach den üblichen Verfahren durchgeführt. Um den Geschädigten finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, arbeitet die Kommission für die Verwaltung des Hilfsfonds (KVH) mit den Hilfsorganisationen, «fondsuisse» und den von den Unwettern betroffenen Gemeinden zusammen. Letztere erhielten Antragsformulare, die sie mit den Daten der geschädigten Personen ausfüllen sollten. Alle Personen, die im Zusammenhang mit den Unwettern dieses Sommers Schäden erlitten haben, können sich somit an die Gemeinde wenden, in der sich der Schaden ereignet hat. Die ersten Anträge werden derzeit bearbeitet. Sie betreffen Überbrückungshilfen oder Restkosten.
Nach den Unwettern im Wallis Ende Juni 2024, wurde rasch mit der Arbeit an der Schadensinventarisierung begonnen. Die betroffenen Dienststellen erstellten in Zusammenarbeit mit der Kommission für die Verwaltung des Hilfsfonds (KVH) und den betroffenen Gemeinden ein Inventar der Schäden, die durch die Unwetter verursacht wurden und Anspruch auf eine kantonale finanzielle Unterstützung begründen. In diesem Rahmen wurde zwischen dringenden Wiederherstellungsmassnahmen und ordentlichen oder ergänzenden Projekten unterschieden. Die dringenden Arbeiten, die grundsätzlich bis Ende des Jahres durchgeführt werden müssen, wurden als gemeinnützig erklärt und erfordern kein übliches Verwaltungs- und Vergabeverfahren. Ordentliche oder ergänzende Wiederherstellungsarbeiten werden ihrerseits im ordentlichen Verfahren durchgeführt und finanziert, da sie keinen absolut dringenden sachlichen oder zeitlichen Handlungsbedarf erfordern oder sich auf ergänzende oder neue Projekte beziehen, um einen besseren Schutz vor Naturgefahren zu erreichen.
Laut der durchgeführten Bestandsaufnahme müssen auf dem Gebiet von 87 Gemeinden Arbeiten im Zusammenhang mit den Unwettern durchgeführt werden. Die Kosten für die dringenden Wiederherstellungsarbeiten belaufen sich für den Staat Wallis auf 141 Millionen Franken brutto, vor Bundessubventionen und Gemeindebeteiligungen. Sie betreffen hauptsächlich Gewässerverbauungen, das kantonale Strassennetz oder auch land- und forstwirtschaftliche Infrastrukturen. Die ordentlichen oder zusätzlichen Arbeiten belaufen sich auf 76 Millionen Franken brutto.
Bezüglich der Unterstützung von Privatpersonen und Kleinunternehmen, die von den Unwettern betroffen waren, wurde eine Koordination zwischen den Hilfsorganisationen (Schweizerisches Rotes Kreuz, Glückskette usw.), den Gemeinden und dem Kanton eingerichtet. Die geschädigten Gemeinden erhielten standardisierte Antragsformulare, die sie mit den Daten der geschädigten Personen ausfüllen sollten. Jede Person, die im Zusammenhang mit den Unwettern dieses Sommers Schäden erlitten hat, kann sich somit an die Gemeinde des Schadenortes wenden, um die Bearbeitung ihres Unterstützungsgesuchs einzuleiten. Unmittelbar nach den Unwettern wurde bereits von mehreren Organisationen Soforthilfe geleistet. Die Bearbeitung der Anträge für eine Übergangshilfe und später für die verbleibenden Kosten ist im Gange. Die ersten Zahlungen an die Gemeinden wurden von den Hilfsorganisationen validiert und werden in Kürze ausgeführt, wobei es an den Gemeinden liegt, das Geld an die Geschädigten weiterzuleiten.
Für nicht versicherbare Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden, auch im Rahmen von Boden- und Strukturverbesserungen für den landwirtschaftlichen Bereich, ist «fondssuisse» (www.fondssuisse.ch) die erste Anlaufstelle. Der Kanton Wallis leistet seinerseits subsidiäre Hilfe auf der Grundlage der Kriterien von fondssuisse. Der Staat Wallis wird zudem prüfen, ob er Personen in prekären Situationen und bei Bedarf eine zusätzliche Unterstützung für bestimmte Härtefälle gewähren kann.
Eine Internetseite fasst die verschiedenen Fördermassnahmen für Einzelpersonen, Gemeinden und Unternehmen zusammen: https://www.vs.ch/intemperies.