Bagnes Photo © Yvain Genevay

Baudossiers der Gemeinde Val de Bagnes

Infolge der Aufhebung der besonderen Oberaufsicht über die Gemeinde Val de Bagnes im Juni 2022 hat die Dienststelle für Grundbuchwesen (DGB) grosse Fortschritte bei der Bearbeitung der Dossiers gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erzielt.102 Dossiers, wurden von der DGB eingehend analysiert. In einigen Fällen ergingen mittlerweile rechtskräftige Entscheide, in anderen erfolgte die Feststellung, dass der Erwerber keiner Bewilligung bedarf, oder die Feststellung der Konformität mit dem BewG. Mit dem Abschluss dieser Analysen ist der administrative Teil gemäss BewG betreffend die Baudossiers der Gemeinde Val de Bagnes abgeschlossen.


Im Juni 2022 hob der Staatsrat das Verfahren der besonderen Oberaufsicht im Baudossier der Gemeinde Val de Bagnes auf. Bei dieser Gelegenheit hielt er fest, dass die Dienststelle für Grundbuchwesen (DGB) die Bearbeitung der Dossiers, die unter die Bundesgesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) fallen, fortsetzen wird.


Die 102 Dossiers, die von der DGB eingehend analysiert wurden, sind nun abgeschlossen. In 37 Fällen wurde eine zusätzliche Bewilligung erteilt, wenn die Flächenerweiterung zulässig war. In 23 Fällen konnte die DGB feststellen, dass die fraglichen Eigentümer nicht länger dem BewG unterstellt waren, da sie beispielsweise ihren Wohnsitz in die Gemeinde verlegt hatten. In 38 Fällen konnte festgestellt werden, dass die bewilligten Pläne mit den realisierten Bauten übereinstimmten. In den übrigen Fällen konnte die DGB aufgrund einer Verfügung der Gemeinde oder aufgrund eines Verzichts auf die Durchführung von Arbeiten feststellen, dass die Dossiers rechtskonform waren.


Der administrative Teil wurde vom Bauwesen getrennt behandelt, da die beiden Bereiche gemäss den gesetzlichen Grundlagen unterschiedlichen Entscheidungsinstanzen unterstehen. Das Oberaufsichtsverfahren im Bauwesen unterstand direkt dem Staatsrat unterstand, während die DGB  die zuständige erstinstanzliche kantonale Behörde für Entscheide im Bereich des BewG ist. Dieses Bundesgesetz macht den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland von einer Bewilligung abhängig.


In diesem Zusammenhang wurden von der DBG überwiegend Fälle, die vor 2016 behandelt wurden, engmaschig verfolgt. Diese Fälle wurden in verschiedenen Berichten zur Bauaffäre in der Gemeinde Val de Bagnes angesprochen oder durch Whistleblowing aufgedeckt.


Die Behandlung dieser Fälle ermöglichte es der DGB, die Bearbeitungsweise der BewG-Dossiers durch die Einführung neuer Arbeitsverfahren zu verbessern und die Kontrolle aller bewilligungspflichtigen Fälle auf dem Kantonsgebiet zu intensivieren.


Mit dem Abschluss dieser Analysen wird der administrative Teil des BewG über die Bauten der Gemeinde Val de Bagnes abgeschlossen, die im Rahmen dieses Dossiers vollumfänglich mit dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zusammengearbeitet hat.