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Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO
Im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes haben Österreich und die Schweiz 2017 vorgeschlagen, den Umgang mit der Lawinengefahr als immaterielles UNESCO-Kulturerbe aufzunehmen. In seiner 13. Session vom 26. November bis 1. Dezember 2018 in Port-Louis (Repu-blik Mauritius), hat das Zwischenstaatliche Komitee für die Be-wahrung des immateriellen Kulturerbes diesen Vorschlag gutgeheissen. Der Umgang mit der Lawinengefahr ist somit Teil des immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Im Wallis fand zu diesem Anlass in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset eine offizielle Feier statt.
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