- Startseite
- /
- Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals

Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals
Der Kanton Wallis unternimmt einen weiteren Schritt bei der Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative für eine starke Pflege. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Bereich der Langzeitpflege wird sich demjenigen des Spitals Wallis annähern, indem die Löhne der Pflegefachkräfte harmonisiert, die Zulagen für Abend- und Nachtarbeit erhöht und die Löhne der Fachfrau und des Fachmanns für Gesundheit (FaGe) angehoben werden. Der 2025 von der öffentlichen Hand finanzierte Betrag für diese neuen Verbesserungen beläuft sich auf 2,4 Millionen Franken. Er ist Teil des vom Staatsrat für die Jahre 2023 bis 2025 beschlossenen Massnahmenplans in Höhe von 42 Millionen Franken zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals. Das Inkrafttreten dieser Massnahmen ist ab April 2025 vorgesehen.
Im Rahmen der Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative für eine starke Pflege investiert der Kanton Wallis einen Betrag von 42 Millionen Franken, um in den Jahren 2023 bis 2025 Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals umzusetzen. Zu diesen Massnahmen gehört die Unterzeichnung eines Gesamtarbeitsvertrags für den Bereich der Langzeitpflege, das heisst für das Personal der Alters- und Pflegeheime (APH) und der sozialmedizinischen Zentren (SMZ). Der Vertrag war das Ergebnis der Arbeit einer vom Staatsrat ernannten Kommission, die die Machbarkeit und die finanziellen Auswirkungen prüfen sollte. Er wurde im Januar 2024 von den Sozialpartnern unterzeichnet und trat am 1. Mai 2024 in Kraft.
Zweiter Schritt
Der Kanton Wallis unternimmt nun einen weiteren Schritt zugunsten der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, indem er den GAV für das Personal der Langzeitpflege verbessert. Auf der Grundlage der Arbeiten und Analysen der Kommission hat der Staatsrat beschlossen, ihn in mehreren Punkten an den des Spitals Wallis anzugleichen:
- die Erhöhung des Lohns für die Funktion der Pflegefachperson (Klasse 12b) in den Alters- und Pflegeheimen und SMZ auf das Niveau des Spitals Wallis;
- die Erhöhung der Zulagen für Abend- und Nachtarbeit für das Personal der Alters- und Pflegeheime und SMZ um Fr. 1.00;
- die Erhöhung des Lohns der Fachfrau und des Fachmanns für Gesundheit (FaGe) (Klasse 8b) um fast 2%.
Diese Massnahmen wurden auf der Grundlage des Berichts und der Empfehlungen der Kommission beschlossen. In der Tat wurde die Erhöhung der Zulagen für Abend- und Nachtarbeit von den Sozialpartnern als Priorität hervorgehoben. Die Erhöhung der Lohnbedingungen für FAGEs ist eine Antwort auf die Schwierigkeiten, die Langzeitpflegeeinrichtungen derzeit bei der Einstellung von FAGEs haben.
Die neuen Massnahmen werden voraussichtlich ab April 2025 in Kraft treten. Sie werden mit 2,4 Millionen Franken von der öffentlichen Hand finanziert, davon 1,7 Millionen zu Lasten des Kantons.