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Alterspolitik Generationen 60+
Der Staatsrat hat den Schlussbericht «Generationen 60+: Gesundheits- und sozialpolitische Strategie» verabschiedet, um den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung mit den damit einhergehenden Bedarfsänderungen im Gesundheits- und Sozialbereich gerecht zu werden. Die Strategie wurde gemeinsam von der Dienststelle für Sozialwesen und der Dienststelle für Gesundheitswesen erarbeitet. Ziel dieser Strategie ist es, die Bedürfnisse von Menschen ab 60 Jahren frühzeitig zu erkennen und die entsprechenden Massnahmen im Kanton besser zu planen und zu koordinieren. Der Staatsrat hat beschlossen, eine ausserparlamentarische Kommission für die Umsetzung einzusetzen. Diese soll die erforderlichen Gesetzesänderungen vorschlagen. Dabei stützt sie sich insbesondere auf die Empfehlungen der Konsultativkommission für die Alterspolitik 60+ sowie auf die Berichte der HES-SO Valais-Wallis zum altersgerechten Wohnen.
Die Strategie ist eine Antwort auf wichtige demografische und gesellschaftliche Entwicklungen. Dazu gehören insbesondere die Alterung der Bevölkerung, die Zunahme chronischer Krankheiten, der wachsende Druck auf das Gesundheitssystem sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel. Vor diesem Hintergrund wurde eine kantonale Gesundheits- und Sozialstrategie erarbeitet, die als Grundlage für die zukünftige Politik zugunsten der Generationen 60+ dient. Sie steht in der Kontinuität der seit 2021 vom Kanton Wallis eingeleiteten Arbeiten im Bereich der Alterspolitik, um die Kohärenz der kantonalen Massnahmen zugunsten älterer Menschen zu stärken.
Der gemeinsam von der Dienststelle für Sozialwesen und der Dienststelle für Gesundheitswesen erarbeitete Strategieentwurf für den Gesundheits- und Sozialbereich wurde den betroffenen Kreisen im Frühling 2025 zur Vernehmlassung vorgelegt. Rund fünfzig Organisationen und Institutionen haben sich dazu geäussert. Ihre Rückmeldungen haben dazu beigetragen, die vorgeschlagene Strategie weiterzuentwickeln und zu festigen. Die vom Staatsrat verabschiedete Strategie stützt sich auf drei Schwerpunkte:
- Erhaltung der Gesundheit und der Lebensqualität
- Förderung eines integrierten Ansatzes, der Gesundheits- und Sozialpolitik miteinander verbindet
- Sicherstellung eines gerechten Zugangs zu qualitativ hochwertigen Leistungen
Der Bericht macht zudem deutlich, dass der rechtliche Rahmen angepasst werden muss, damit die strategischen Ziele wirksam und dauerhaft umgesetzt werden können. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, eine ausserparlamentarische Kommission einzusetzen, die konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen erarbeiten soll. Ziel dieser Revision ist es, die heutigen Regelungen an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Gleichzeitig sollen die soziale Integration und die Selbstständigkeit der Generationen 60+ gestärkt werden, um ihre Lebensqualität zu verbessern und den steigenden Pflegebedarf möglichst zu begrenzen.
Die Kommission wird sich aus 15 Mitgliedern zusammensetzen, welche unter anderem die Kantonsverwaltung, die Gemeinden, die regionalen Kommissionen für Langzeitpflege, die Alters- und Pflegeheime, die sozialmedizinischen Zentren, die Seniorinnen und Senioren sowie den Sozialbereich vertreten. Konkret wird sich die Kommission unter anderem mit folgenden Themen befassen: Einführung von Leistungen zur Förderung der sozialen Integration und Selbstständigkeit älterer Menschen, Klärung der Zuständigkeiten zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden, Verbesserung der Koordination von Leistungen und Information der Bevölkerung sowie Fragen der Finanzierung.
Der Staatsrat wird die Mitglieder der Kommission in Kürze ernennen. Anschliessend hat die Kommission zwölf Monate Zeit, um einen Entwurf für eine Botschaft sowie Vorentwürfe für die notwendigen Gesetzesänderungen auszuarbeiten.
Bei ihrer Arbeit kann sich die Kommission insbesondere auf die Empfehlungen des Schlussberichts der Konsultativkommission für die Entwicklung der Politik zugunsten der Generationen 60+ (2022–2025) sowie auf die Berichte der HES-SO Valais-Wallis stützen. Diese befassen sich unter anderem mit der Anpassung von Wohnraum für ältere Menschen und mit betreuten Wohnformen im sozialmedizinischen Bereich. Die Berichte wurden im Auftrag des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur erstellt.