- Startseite
- /
- Teuerungsausgleich von 2% für das Personal von Spitälern und Einrichtungen der Langzeitpflege
Teuerungsausgleich von 2% für das Personal von Spitälern und Einrichtungen der Langzeitpflege
Der Staatsrat hat beschlossen, auf die Löhne des Personals der Einrichtungen der Langzeitpflege, des Spitals Wallis und des Walliser Teils des Spitals Riviera-Chablais ab dem 1. Januar 2023 eine Indexierung von 2% zu gewähren. Diese Indexierung wird die Folgen der Inflation für ihr Personal abfedern.
Verbindung