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Der Staatsrat verabschiedet den Entwurf des Klimagesetzes

Der Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf eines Klimagesetzes, mit dem der Kanton bis 2040 klimaneutral werden soll. Dieser Zeitplan rechtfertigt sich durch die weitreichenden Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die alpinen Regionen. Gleichzeitig bringt die Regierung dem Parlament auch einen ersten Entwurf des kantonalen Klimaplans zur Kenntnis. Dieser wird vom Parlament nicht gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf behandelt, der zuerst verabschiedet werden muss. Der Klimaplan definiert die Klimastrategie des Staatsrates und legt die spezifischen Ziele für die einzelnen Handlungsbereiche fest, über welche die Klimaerwärmung verlangsamt (Reduktionsziele) und die Bevölkerung, die Biodiversität sowie die materiellen Güter vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden sollen (Anpassungsziele). Er umfasst mehr als 80 Massnahmen, die in sieben strategische Aktionsbereiche unterteilt sind. Die zusätzlichen Investitionen von rund 70 Millionen pro Jahr für ein erstes Massnahmenpaket sollen ohne neue Gebühren oder Steuern über das ordentliche Budget finanziert werden. Zur Finanzierung grösserer Klimaprojekte schlägt der Staatsrat die Schaffung einer Klimareserve vor, die anfänglich mit 150 Millionen Franken dotiert werden soll.